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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Schenkung

Dipl.-Mediator (FH) Volker Engelhardt
Maximilianstraße 23 b
67433 Neustadt an der Weinstraße
Rechtsanwalt Dr. iur. Marcus Huhmann
Löricker Straße 61
40547 Düsseldorf
Rechtsanwalt Peter Trettin
Ückendorfer Straße 90
44866 Bochum
Rechtsanwalt Heiner Lackmann
Große Straße 68
27283 Verden (Aller)
Rechtsanwalt Thomas Klingenberger
Steinmetzstraße 9
65931 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Patrick Stuke
Karl-Meyer-Straße 37
45884 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Nikolas Egelriede
Wandsbeker Marktstraße 146
22041 Hamburg

Rechtsinfos zur Schenkung

Was ist eine Schenkung?

Charakteristisch für die Schenkung ist, dass es sich bei einer Schenkung um eine unentgeltliche Zuwendung handelt. Die Schenkung ist ein einseitig verpflichtender Vertrag mit der Besonderheit, dass nur der Schenker verpflichtet ist, eine Leistung zu erbringen. Der Beschenkte erhält das Geschenk hingegen ohne Gegenleistung.

Steuern sparen mit der Schenkung

Motive für eine Schenkung sind sehr unterschiedlich: Neben den kleinen Freuden des Alltags, den Klassikern Weihnachten und Geburtstag, ist die Steuerersparnis ein weiterer Grund für die Schenkung. So definiert das Steuerrecht die Schenkung als Vermögensübertragung unter Lebenden. Zwar ist die Schenkung selbst steuerpflichtig – als vorweggenommene Erbfolge ist die Schenkung oft steuergünstiger. Im Gegensatz zur Erbschaft gibt es bei der Schenkung innerhalb der Familie verschiedene Steuerfreibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Mit der Schenkung kann es deshalb gerade bei großen Vermögenspositionen zu einer enormen Steuerersparnis kommen.

Rechtliche Anforderungen an die Schenkung

Für den Vertrag der Schenkung (Schenkungsvertrag) gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eigene Vorschriften. Eine wichtige Regelung ist die Formvorschrift für die Schenkung. Grundsätzlich ist die Schenkung nur wirksam, wenn sie vor einem Notar erklärt wurde. Damit aber auch eine einfache Schenkung ohne erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Formmangel durch Vollziehen der Schenkung geheilt werden. Die Schenkung ist rechtlich also wirksam, wenn die Schenkung entweder vor dem Notar erklärt wurde oder die geschenkte Sache übergeben und übereignet wurde (Handschenkung).

Grenzen der Schenkung

Aber die Schenkung hat auch Grenzen: Im Erbrecht gibt es z. B. den Pflichtteilsergänzungsanspruch, damit der Pflichtteil eines Erben nicht durch eine vorherige Schenkung komplett ausgehöhlt wird. Im Insolvenzrecht kann eine Schenkung hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.

Lassen Sie sich vom Anwalt beraten!

Schenkung ist also nicht gleich Schenkung und nicht jede Schenkung ist so unkompliziert wie die Handschenkung zu Weihnachten. Suchen Sie sich deshalb bei Fragen zum Thema Schenkung rechtliche Unterstützung. Mit dem Anwalt-Suchservice finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Steuerrecht, Erbrecht oder Insolvenzrecht, der sich bei Schenkungen auskennt.

FAQ zur Anwalt-Suche

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