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Sorgerecht besteht nach Trennung oder Scheidung weiter

Was bedeutet Sorgerecht?

Sorgerecht ist im Familienrecht der umgangssprachliche Begriff für den formal korrekten Ausdruck „elterliche Sorge“. Dem Sorgerecht wirft besonders nach einer Trennung oder Scheidung Fragen auf. Grundsätzlich haben die Eltern per Gesetz die Pflicht, sich um ihr Kind hinsichtlich Umgang und Fürsorge zu kümmern. Das betrifft die Sorge um die Person (Personensorge) sowie die Sorge um eine stabile finanzielle Situation (Vermögenssorge). Mutter und Vater teilen sich das Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht besteht - sofern nichts dagegen spricht - nach der Scheidung unverändert weiter.

Das gemeinsame Sorgerecht

Rechtlich wird hinsichtlich des Sorgerechts danach unterschieden nach Kindern deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und nach Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind. Sind die Eltern verheiratet, steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Bei unverheirateten Eltern eines Kindes steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu, wenn Mutter und der rechtliche Vater (nicht zwangsläufig der leibliche Vater!) eine förmliche "Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge" abgeben. Diese Erklärung wird Sorgeerklärung genannt. Außerdem steht den zunächst unverheirateten Eltern das Sorgerecht dann gemeinsam zu, wenn sie einander nach der Geburt des Kindes heiraten oder das Familiengericht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht überträgt.

Wer sind Mutter und Vater laut Sorgerecht?

Für das Sorgerecht und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten - insbesondere Kindesunterhalt und Besuchsrecht / Umgangsrecht - kommt es ganz wesentlich auf die Eigenschaft "Mutter" und "Vater" an, da hiervon das Sorgerecht maßgeblich abhängt. Als Mutter gilt laut BGB, wer das Kind geboren hat. Im Falle einer in Deutschland allerdings verbotenen Leimutterschaft wäre also gesetzlich die Leihmutter "Mutter".

Stellung der Vaterschaft im Sorgerecht

Bei der Vaterschaft kommt es für die Vaterschaft darauf an, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht: Vater eines Kindes ist automatisch, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit Kindsmutter verheiratet ist. Sonst ist nach dem BGB Vater, wer die Vaterschaft anerkannt hat oder derjenige, dessen Vaterschaft vom Gericht in einem förmlichen Verfahren gerichtlich festgestellt wurde; üblicherweise nachgewiesen durch einen Vaterschaftstest .

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Sorgerecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Elterliche Sorge, Gemeinsames Sorgerecht.

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