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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialhilfe

Rechtsanwältin Anke Kunze
Meddersheimer Straße 4
55566 Bad Sobernheim
Rechtsanwältin Claudia Nußbaum
Muhrenkamp 11
45468 Mülheim an der Ruhr
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Schönhauser Allee 48
10437 Berlin
Rechtsanwältin Christine Obermeier
Marktplatz 6
92648 Vohenstrauß (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Ralf Geckler
Deidesheimer Straße 9
67117 Limburgerhof
Rechtsanwalt Matthias Reiter
Lederergasse 31
84130 Dingolfing (Zweigniederlassung)

Informationen zur Sozialhilfe

Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe ist ein Element zur Grundsicherung des minimalen Lebensunterhalts für Personen, die das sogenannte Existenzminimum nicht selbst erwirtschaften können und die keinen Anspruch auf andere Leistungen (beispielsweise ALG II) haben. Geregelt ist die Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Grundlage der Sozialhilfe ist das Sozialstaatsprinzip, das im Grundgesetz normiert ist. Anknüpfungspunkt ist der Umstand, dass betroffene Personen nicht (mehr) erwerbsfähig sind, beispielsweise aus Gründen des Alters oder wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Personen, die erwerbsfähig sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II (sog. Hartz IV).

Varianten der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe kann in unterschiedlichen Formen gewährt werden und richtet sich nach Art und Maß der Hilfebedürftigkeit. Es gibt unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege und auch Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Übernahme der Bestattungskosten etc.). Häufig werden die Hilfsmaßnahmen als Geldleistungen und Beratungsleistungen gewährt. Dazu können auch tatsächliche Hilfsangebote gewährt werden (beispielsweise in Heimen und Anstalten). Auch Deutsche, die im Ausland leben, können einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Personen, die den Anspruch geltend machen wollen, müssen erwerbsunfähig sein, sich in einer „außergewöhnlichen Notlage“ befinden und eine Rückkehr nach Deutschland darf nicht unmöglich sein.

Zuständige Behörden für die Sozialhilfe

Meist wird die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Zuständig für die Hilfeleistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Deren Behörden sind nicht nur in organisatorischer Hinsicht für Leistungen der Sozialhilfe zuständig, ihre Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Finanzierung.Im Gegensatz zu anderen Leistungen des Staates benötigt die Sozialhilfe grundsätzlich keinen vorhergehenden Antrag. Wird dem Träger der Sozialhilfe bekannt, dass die Voraussetzungen für die Leistung der Sozialhilfe vorliegen, entsteht der Anspruch. Ausnahmen finden sich beispielsweise bei dem Anspruch auf Grundsicherung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Sozialhilfe für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Sozialhilfe gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Sozialhilfe helfen?