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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Unterhaltszahlung

Rechtsanwältin Sabine Kleinke
Hohetorwall 1a
38118 Braunschweig
Rechtsanwältin Diana Cosic
Bismarckstraße 14
35037 Marburg
Rechtsanwalt Tobias Rath
Flörsheimer Straße 7
60326 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Eric T. Langer
Mühlhäuser Straße 80
99092 Erfurt
Rechtsanwältin Carola Schirmer
Manfred-Samusch-Straße 1
22926 Ahrensburg
Rechtsanwältin Claudia Walter
Friedrichstraße 22 a
15537 Erkner
Rechtsanwältin Ulrike Menges
Hastedter Heerstraße 301
28207 Bremen

Unterhaltszahlung: Wer muss wann, wie viel und wie lange zahlen?

Rechtsgrundlage für die Unterhaltszahlung

Eine Unterhaltspflicht ergibt sich normalerweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier ist geregelt, dass Verwandte in gerader Linie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sein können. Maßgeblich für die Unterhaltszahlung ist damit zunächst das Verwandtschaftsverhältnis. Die Pflicht zur Unterhaltszahlung kann außerdem durch die Eheschließung, das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder die Geburt eines Kindes entstehen. Denn seit 2008 hat z.B. auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes einen eigenen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Eine Pflicht zur Unterhaltszahlung kann sich außerdem aus einem Vertrag ergeben. So ist eine Unterhaltsvereinbarung, die man z.B. nach einer Trennung schließen kann, ein solcher Vertrag. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam. Regelungen zu Unterhaltszahlungen, aber auch ein Unterhaltsverzicht, können aber auch in einem Ehevertrag getroffen werden.

Anspruch auf Unterhaltszahlung

Das Verwandtschaftsverhältnis reicht alleine aber nicht aus, um einen Anspruch auf Unterhaltszahlung geltend machen zu können. Denn ein Anspruch auf Unterhaltszahlung ist auch an andere Voraussetzungen gebunden. Zu diesen Voraussetzungen zählt bei jedem Anspruch auf Unterhaltszahlung, dass die Person auf die Unterhaltszahlung angewiesen ist (Bedürftigkeit) und der Unterhaltsschuldner in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen (Leistungsfähigkeit).

Berechnung der Höhe der Unterhaltszahlung und fiktives Einkommen

Bei Kindern richtet sich die Höhe der Unterhaltszahlung nach der Düsseldorfer Tabelle. Beim nachehelichen Unterhalt kommt es für die Höhe der Unterhaltszahlung auf das Einkommen des beanspruchenden Ex-Partners an. Nach dem seit 2008 im Familienrecht geltenden Grundsatz der Eigenverantwortung zählt bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit aber nicht nur das tatsächliche Einkommen, sondern auch das fiktive Einkommen. Das fiktive Einkommen wird aber nur berücksichtigt, wenn der Ex-Partner nicht arbeiten geht und deshalb kein Einkommen erzielt, es aber für ihn zumutbar wäre, arbeiten zu gehen. Die Zumutbarkeitsgrenzen sind aber relativ niedrig. So muss zum Beispiel eine Mutter ab Vollendung des dritten Lebensjahres eines gemeinsamen Kindes wieder einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Hilfe durch Rechtsberatung bei der Unterhaltszahlung

Der Unterhalt und die Pflicht zur Unterhaltszahlung sind relativ komplex. Außerdem kommt es bei Fragen zu Unterhaltszahlungen immer auf den Einzelfall an. Ob Sie also Unterhalt bezahlen sollen oder Ihnen Unterhaltszahlungen zustehen: Holen Sie rechtzeitig juristischen Rat ein, was Ihnen zusteht oder welche Unterhaltszahlungen Sie leisten müssen.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?