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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Vermieter

Rechtsanwältin Claudia Richter
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Wermingser Straße 50
58636 Iserlohn
Rechtsanwältin Karin Beer
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach
Rechtsanwalt Jens-Uwe Fechner
Paul-Jerchel-Straße 2
14641 Nauen
Rechtsanwalt Lars Kruck
Börsenstraße 31
26382 Wilhelmshaven

Welche Rechte hat der Vermieter - ein Überblick

Rechte und Pflichten des Vermieters beim Mietvertrag

Der Mietvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (Mietverhältnis). Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen. Im Gegenzug erhält der Vermieter vom Mieter die vereinbarte Miete. Für diesen Vertrag ist grundsätzlich keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Für den Vermieter ist es aber ratsam, jeden Mietvertrag schriftlich zu schließen, denn viele Ansprüche des Vermieters hängen von der konkreten vertraglichen Vereinbarung ab. Zum Beispiel kann der Vermieter nur dann vom Mieter verlangen, Nebenkosten zu zahlen oder Schönheitsreparaturen vorzunehmen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.

Vermieter hat Instandhaltungspflicht und Beseitigungspflicht von Schimmel o.ä.

Neben der Pflicht, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen, zählt die Instandhaltungspflicht zu den Hauptpflichten eines Vermieters. Der Vermieter muss deshalb alle Schäden und Mängel der Mietsache (auch am Mietwagen etc.) beseitigen, außer diese wurden vom Mieter schuldhaft verursacht. Außerdem treffen den Vermieter einige Nebenpflichten im Rahmen des Mietverhältnisses, die sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergeben.

Welche Rechte hat der Vermieter bei Mieterhöhung und den Nebenkosten?

Bei der Vermietung von Wohnräumen gibt es für Vermieter viele Besonderheiten, die sich durch das gesamte Mietverhältnis ziehen. Vertragsklauseln werden z. B. oft als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingestuft, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einer besonderen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Mieterhöhungen durch den Vermieter sind nur in bestimmten Grenzen zulässig und seit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) von 2015 ist die Höhe der Miete in Wohngegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt schon zu Beginn des Mietverhältnisses gesetzlich beschränkt (Mietpreisbremse). Außerdem kann der Vermieter einer Mietwohnung z. B. Nebenkosten nur in den Grenzen der Vorgaben der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf den Mieter umlegen - die Mietwohnung kündigen, darf der Vermieter nur, wenn er einen gesetzlich anerkannten Grund dafür hat (z. B. Eigenbedarf) .

Anwalt für Vermieter

Es gibt also viele Fallstricke und Hürden für Vermieter: Egal ob Mietvertrag, wirksame AGB, Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Räumungsklage oder Mietnomaden - rechtlich ist vieles zu beachten! Schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre Interessen als Vermieter, indem Sie sich rechtzeitig juristischen Rat holen. Den richtigen Rechtsanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe finden Sie leicht mit dem Anwalt-Suchservice.

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