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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Vorsorgevollmacht

Rechtsanwältin Elke Böddeker
Lilienstraße 1
33803 Steinhagen
Rechtsanwalt Guido Lenné
Brienner Straße 44
80333 München (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Gerd König
Am Markt 5
02689 Sohland an der Spree

Die wichtigsten Rechtsfragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die rechtliche Befugnis gibt, in ihrem Namen zu handeln. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.

Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?

Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Lebensbereiche betreffen, wie:

- Entscheidungen über medizinische Behandlungen.

- Regelungen zu Bankgeschäften, Verträgen oder Immobilientransaktionen.

- Entscheidungen über den Wohnort, z. B. Pflegeheimaufenthalte.

- Vertretung vor Ämtern und Behörden.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll. Insbesondere wenn Immobiliengeschäfte oder größere finanzielle Transaktionen anstehen, wird die notarielle Beglaubigung benötigt. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet außerdem mehr Rechtssicherheit und wird in allen Behörden und Institutionen anerkannt.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Jeder, der sicherstellen möchte, dass im Ernstfall eine vertraute Person rechtlich befugt ist, im eigenen Interesse zu handeln. Besonders bei älteren Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Risiken ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Auch jüngere Menschen sollten über eine Vorsorgevollmacht nachdenken, da Unfälle oder plötzliche Krankheiten jederzeit eintreten können.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt. Diese Person muss nicht zwingend aus dem persönlichen Umfeld stammen. Durch das Fehlen einer Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass der Betreuer nicht den eigenen Wünschen entspricht oder Entscheidungen trifft, die nicht im Sinne des Betroffenen sind.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen betroffenen Stellen mitgeteilt werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht nicht weiter genutzt wird.

FAQ zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt?
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung?