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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Vorsorgevollmacht

Rechtsanwältin Beate Gast
Putzbrunner Straße 17
85521 Ottobrunn (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Jürgen Wiegand
Frankfurter Straße 35
61118 Bad Vilbel
Rechtsanwalt Matthias Glomb
Perhamerstraße 9 (Rgb.)
80687 München
Rechtsanwalt Ulrich Neft
Afdener Straße 24 a
52134 Herzogenrath
Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
Westfalenstraße 71
58636 Iserlohn
Rechtsanwältin Silke Helbrecht
Offenbacher Straße 1
63165 Mühlheim am Main
Rechtsanwalt Bernward B. Böker
Marie-Curie-Straße 1
49076 Osnabrück

Die wichtigsten Rechtsfragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die rechtliche Befugnis gibt, in ihrem Namen zu handeln. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.

Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?

Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Lebensbereiche betreffen, wie:

- Entscheidungen über medizinische Behandlungen.

- Regelungen zu Bankgeschäften, Verträgen oder Immobilientransaktionen.

- Entscheidungen über den Wohnort, z. B. Pflegeheimaufenthalte.

- Vertretung vor Ämtern und Behörden.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll. Insbesondere wenn Immobiliengeschäfte oder größere finanzielle Transaktionen anstehen, wird die notarielle Beglaubigung benötigt. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet außerdem mehr Rechtssicherheit und wird in allen Behörden und Institutionen anerkannt.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Jeder, der sicherstellen möchte, dass im Ernstfall eine vertraute Person rechtlich befugt ist, im eigenen Interesse zu handeln. Besonders bei älteren Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Risiken ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Auch jüngere Menschen sollten über eine Vorsorgevollmacht nachdenken, da Unfälle oder plötzliche Krankheiten jederzeit eintreten können.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt. Diese Person muss nicht zwingend aus dem persönlichen Umfeld stammen. Durch das Fehlen einer Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass der Betreuer nicht den eigenen Wünschen entspricht oder Entscheidungen trifft, die nicht im Sinne des Betroffenen sind.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen betroffenen Stellen mitgeteilt werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht nicht weiter genutzt wird.

FAQ zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt?
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung?