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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Arno Fusser
Sprendlinger Landstraße 5
63069 Offenbach am Main
Rechtsanwalt Wolfgang Declair
Rodenkirchener Straße 57
50997 Köln
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Schreven
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Rechtsanwalt Uwe Lange
Blumenbergerstraße 6
39122 Magdeburg
Rechtsanwalt Kai Müller
Leisniger Straße 6
04668 Grimma
Rechtsanwältin Nicole Busse, M.M.
Tilsiter Straße 17
31303 Burgdorf
Rechtsanwalt Udo Kesselgruber
Leo-Fall-Straße 14
84478 Waldkraiburg
Rechtsanwalt Christoph Thieme
Kronprinzenstraße 49
40217 Düsseldorf
Rechtsanwalt Udo Greine
Herzlia Allee 105
45770 Marl

Die wichtigsten Rechtsfragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die rechtliche Befugnis gibt, in ihrem Namen zu handeln. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.

Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?

Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Lebensbereiche betreffen, wie:

- Entscheidungen über medizinische Behandlungen.

- Regelungen zu Bankgeschäften, Verträgen oder Immobilientransaktionen.

- Entscheidungen über den Wohnort, z. B. Pflegeheimaufenthalte.

- Vertretung vor Ämtern und Behörden.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll. Insbesondere wenn Immobiliengeschäfte oder größere finanzielle Transaktionen anstehen, wird die notarielle Beglaubigung benötigt. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet außerdem mehr Rechtssicherheit und wird in allen Behörden und Institutionen anerkannt.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Jeder, der sicherstellen möchte, dass im Ernstfall eine vertraute Person rechtlich befugt ist, im eigenen Interesse zu handeln. Besonders bei älteren Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Risiken ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Auch jüngere Menschen sollten über eine Vorsorgevollmacht nachdenken, da Unfälle oder plötzliche Krankheiten jederzeit eintreten können.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt. Diese Person muss nicht zwingend aus dem persönlichen Umfeld stammen. Durch das Fehlen einer Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass der Betreuer nicht den eigenen Wünschen entspricht oder Entscheidungen trifft, die nicht im Sinne des Betroffenen sind.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen betroffenen Stellen mitgeteilt werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht nicht weiter genutzt wird.

FAQ zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt?
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung?