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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Wohngeld

Rechtsanwalt Jan Hoerner
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Rechtsanwalt Kai Müller
Leisniger Straße 6
04668 Grimma
Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch
Franz-Fischer-Straße 17 a
6020 Innsbruck
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Frankfurter Straße 95
34121 Kassel
Rechtsanwalt Michael Windisch
Schumannstraße 12
08056 Zwickau

Wohngeld: Hilfe für anspruchsberechtigte Personen

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für einkommensschwachen Bürger und wird als Zuschuss zu den Wohnkosten gezahlt. Im Falle einer Mietwohnung ist das Wohngeld also ein Zuschuss zu den Mietkosten, im Falle einer Eigentumswohnung ein Zuschuss zu den mit der Wohnung verbundenen finanziellen Belastungen. Je nachdem um welchen dieser Fälle es sich handelt, bezeichnet man das Wohngeld deswegen entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss. Gesetzlich ist das Wohngeld im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt, das zum Sozialrecht zählt.

Welche Faktoren spielen für die Bewilligung von Wohngeld eine Rolle?

Geht es um den Anspruch auf Wohngeld und die Höhe des Anspruchs auf Wohngeld, sind drei unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die Höhe der Mietkosten bzw. Belastung des Wohnungseigentümers. Neben der wohngeldberechtigten Person werden bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld z.B. der Ehepartner, der Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Geschwister ebenfalls berücksichtigt. Achtung aber: Werden die Wohnkosten bereits bei anderen staatlichen Leistungen, etwa beim Arbeitslosengeld, der Grundsicherung im Alter oder der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt, besteht kein Anspruch auf zusätzliches Wohngeld. Bei Studenten wird der Anspruch auf Wohngeld häufig von den Vorschriften zum BaföG verdrängt. Studenten bekommen deshalb nur selten Wohngeld bewilligt.

Antrag auf Wohngeld

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle (Wohngeldbehörde) beantragt werden. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld wird das Wohngeld in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

Das Wohngeld bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Der Begriff "Wohngeld" taucht außerdem in einem anderen Zusammenhang auf: Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften wird der Begriff „Wohngeld“ häufig für die Vorauszahlungen auf Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums verwendet. Diese Vorschüsse werden als Wohngeld oder Hausgeld meist monatlich gezahlt und dienen u.a. auch zur Bildung von Rücklagen für Renovierungsarbeiten.

Fragen zum Wohngeld?

Ihr Antrag auf Wohngeld wurde abgelehnt? Sie wollen wissen, was Sie tun können, um in den Genuss von Wohngeld zu kommen? Oder scheint Ihnen das Wohngeld Ihrer Mietwohnung zu hoch? Oder wollen Sie wissen, welchen Einfluss Sie als Eigentümer auf das Wohngeld und seine Verwendung in der Eigentümergemeinschaft haben? Fragen Sie je nach Fall einen Anwalt für Sozialrecht, Mietrecht oder Immobilienrecht, gleich hier beim Anwalt-Suchservice!

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