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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Zugewinnausgleich
Das deutsche Familienrecht enthält viele Regelungen über finanzielle Ansprüche bei einer Ehescheidung. Ein wichtiger Bereich ist der Zugewinnausgleich - hier kann der finanziell schlechter gestellte Ehepartner vom anderen verlangen, dass dieser ihm einen Teil des Vermögens übergibt, das er während der Ehe angesammelt hat. Dies kann ein betragsmäßiger Anteil an einem Aktiendepot sein oder auch die Hälfte der Segelyacht. Ein Thema, über das entsprechend viel gestritten wird.
Wann gibt es den Zugewinnausgleich?
Einen Zugewinnausgleich gibt es nur, wenn das Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Dies ist der gesetzliche Güterstand und der Normalfall. Es bedeutet: Ihre beiden Vermögen bleiben während der Ehe theoretisch getrennt und bei einer Scheidung ist ein Zugewinnausgleich möglich. Andere Güterstände wie die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft können per Ehevertrag vereinbart werden.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs kann Ihnen ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt helfen. Generell wird erst einmal das Vermögen der beiden Partner am Tag der Eheschließung festgestellt - das sogenannte Anfangsvermögen. Dann braucht man noch das Endvermögen - also das Vermögen der beiden einzelnen Partner am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Nun wird jeweils das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen. Derjenige Partner, der weniger hat, hat nun Anspruch gegen den Partner auf die Hälfte der Differenz. Schenkungen an einen der Partner und Erbschaften rechnet man zum Anfangsvermögen - es gibt aber Ausnahmen!
Beispiel, wie der Zugewinnausgleich berechnet wird
Hat der Ehemann während der Ehe einen Zugewinn von 20.000 Euro erzielt und die Ehefrau einen von 10.000 Euro, ist ein Gesamtzugewinn von 30.000 Euro entstanden. Jedem der Ehegatten stehen davon 15.000 Euro zu. Hier muss der Ehemann der Frau einen Zugewinnausgleich von 5.000 Euro bezahlen, damit sie auf 15.000 kommt.
Was passiert beim Zugewinnausgleich mit den Schulden?
Seit 2009 wird auch ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt. Das heißt: Hat einer der Partner bei der Hochzeit nur ein dickes Minus auf dem Konto, ist das eben sein Anfangsbetrag, mit dem der Zugewinn berechnet wird. Allerdings gibt es einen Ausgleich nur, wenn am Ende tatsächlich Geld vorhanden ist.
Gilt ein Betrieb beim Zugewinnausgleich als Vermögen?
Oft wird übersehen, dass auch der gestiegene Wert eines Betriebes in den Zugewinnausgleich einfließt. Hier ergeben sich meist Probleme bei der Bewertung. Hier ist einerseits der reine Substanzwert (Gebäude, Fuhrpark, Maschinen) einzurechnen, andererseits aber auch der ideele Wert ("goodwill"). Dieser steigt mit dem Ansehen des Betriebes. Unverbindliche Faustregel für den goodwill: 25 - 30 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre.
Zugewinnausgleich muss nicht in bar erfolgen!
Die Ehegatten können vereinbaren, dass die Auszahlung des Zugewinnausgleichs nicht als Geldbetrag durch Überweisung oder in bar stattfindet, sondern auf andere Art - z.B. durch die Übernahme von Schulden des anderen oder durch die Übertragung des Miteigentumsanteils an einer Immobilie. Solche individuellen Vereinbarungen können besonders bei Immobilien- und Betriebsvermögen von Vorteil sein, weil dieses dann nicht zwangsläufig veräußert oder zerschlagen werden muss. Hier ist wieder eine kompetente Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht zu empfehlen.
Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Zugewinnausgleich in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Zugewinngemeinschaft.
FAQ zum Zugewinnausgleich
Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist ein rechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Ehepartnern, der im Falle einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte berücksichtigt.
Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
Die Berechnung erfolgt durch den Vergleich des Anfangsvermögens zu Beginn der Ehe mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung. Der Zugewinn wird ermittelt und zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Wer hat Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Jeder Ehepartner hat Anspruch auf den Zugewinnausgleich, wenn ein Zugewinn während der Ehezeit erzielt wurde, unabhängig davon, ob das Vermögen auf beide Partner oder nur auf einen Partner registriert ist.
Gibt es Ausnahmen beim Zugewinnausgleich?
Ja, der Zugewinnausgleich kann ausgeschlossen werden, wenn im Ehevertrag eine andere Regelung getroffen wurde oder in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe erhalten wurden.
Wann findet der Zugewinnausgleich statt?
Der Zugewinnausgleich findet in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahrens statt, kann aber auch nach der Scheidung beantragt werden, wenn keine Einigung über die Vermögensverteilung erzielt wurde.
Wie lange gilt der Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich muss innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Scheidung geltend gemacht werden. Danach tritt die regelmäßige Verjährung ein.