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Anwälte für Pflegestufe in Ahrensbök

Rechtsanwalt Markus Romanko
Ahornallee 9 b
23623 Ahrensbök

Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Fragen zum Pflegegrad in $(ort)?

Für viele Menschen ist Pflege ein wichtiges Thema. 2021 gab es 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, den richtigen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Ahrensbök zu finden!

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse des Betreffenden gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Die Kasse wird dann Antragsunterlagen zuschicken und einen Gutachter damit beauftragen, den Pflegegrad festzustellen. Eine Grundregel ist, dass man in den letzten zehn Jahren jedenfalls zwei Jahre lang eingezahlt haben muss. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen im Streit mit der Pflegekasse weiterhelfen – auch in Ahrensbök.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten und welche Leistungen bekomme ich von der Kasse bei den einzelnen Pflegegraden?

In jedem Fall muss voraussehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate fortbestehen wird. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Hier geht es darum, wie selbstständig man noch ist – und dies wird nach 64 Kriterien bewertet und mit einem Punktesystem dokumentiert. Mit jedem der fünf Pflegegrade gibt es mehr Leistungen. So können etwa wichtige Hilfsmittel bezahlt werden, Wohnraumanpassungen oder eine Tages- und Nachtpflege. Ein erfahrener Anwalt aus Ahrensbök kann Ihnen helfen, wenn die Kasse keine Leistungen erbringen will.

Was muss man zu den Unterschieden von Pflegestufen und Pflegegraden wissen?

Das alte System vor dem 1.1.2017 kannte drei Pflegestufen. Ab diesem Stichtag wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Welche Pflegestufe man bekam, richtete sich überwiegend nach der Anzahl von Arbeitsminuten, die eine Pflegekraft für diese Person brauchte. Heute ist entscheidend, wie sehr die Person noch für sich selbst sorgen kann, etwa beim Waschen oder Einkaufen. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, in Ahrensbök den richtigen Pflegegrad bewilligt zu bekommen.

Wenn ich mit dem Ergebnis des Pflegegutachtens unzufrieden bin, kann ich dann Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Die Kasse prüft Ihren Fall dann noch einmal. Falls ein Gutachter Sie besucht, sollten Sie zum Termin alle Unterlagen bereit legen. Fällt die neue Entscheidung anders aus, als erhofft, können Sie wieder innerhalb eines Monats vor Gericht dagegen klagen. Bei der Begründung Ihres Widerspruches hilft ein versierter Rechtsanwalt aus Ahrensbök.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt für Fragen zum Pflegegrad zu finden!

In $(ort) arbeiten verschiedene spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht – hier stellen wir Ihnen einige vor. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Haben Sie sich entschieden? Dann können Sie dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl über unser Kontaktformular eine Nachricht schicken. Aus der Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen. Der ausgewählte Rechtsanwalt wird sich dann umgehend für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Ahrensbök gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.