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Die Trennung eines Ehepaares oder einer Lebenspartnerschaft hat etliche rechtliche Folgen. Eines der wichtigsten Trennungsrechte ist der Anspruch auf Unterhalt, der nach einer Trennung sowohl Kindern als auch Ehegatten aber auch einem Lebenspartner zustehen kann.

Anwälte für Trennungsunterhalt in Berlin

Rechtsanwalt Jörg W. Koch
Schaumburgallee 13
14052 Berlin
Rechtsanwalt Stefan Brieger
Werneuchener Straße 33
13055 Berlin
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
Carlsgarten 10B
10318 Berlin (Zweigniederlassung)
Rechtsanwältin Andrea Khamseh
Kulmbacher Straße 3
10777 Berlin

Infos zur Suche nach einem Anwalt für Trennungsunterhalt in Berlin

Wie das Unterhaltsrecht geregelt ist

Die Regelungen für den Unterhalt nach der Trennung sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten und wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) 2008 umgestaltet. Ziel dieser Änderungen war die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Ehegattenunterhalt als Unterhalt nach der Trennung

Man unterscheidet beim Ehegattenunterhalt zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Ehescheidung. Voraussetzung für diesen Unterhalt ist deshalb die Trennung einerseits, Bedarf und Bedürftigkeit bei einem Partner und die Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners andererseits. Die Gründe für die Trennung spielen dagegen keine Rolle, wer „Schuld“ an der Trennung ist, ist für den Unterhalt nach der Trennung irrelevant. Nach der Scheidung wird aus dem Trennungsunterhalt der Geschiedenenunterhalt (nachehelicher Unterhalt). Seit der Unterhaltsreform 2008 soll der nacheheliche Unterhalt nur noch die Ausnahme, nicht mehr die Regel sein. 2013 gab es eine weitere Gesetzesänderung, die es nun ermöglicht z. B. die Dauer der Ehe und ehebedingte Nachteile einer langen Ehe bei der Bemessung des Unterhalts zu berücksichtigen.

Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle

Auch Kinder haben nach einer Trennung ihrer Eltern Anspruch auf Unterhalt. Seit der Neuregelung 2008 spielt es dabei keine Rolle, ob die Kinder aus einer Ehe oder nichtehelichen Beziehung stammen. Die Berechnung für den Unterhalt für Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Erhält der betreuende Partner das vollständige Kindergeld, wird außerdem die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen.

Fragen zu Unterhalt und Trennung: Fragen Sie einen Rechtsanwalt

Fragen zum Thema Unterhalt und Trennung sind meist sehr komplex. Neben der Bedürftigkeit des einen Ehepartners ist nach der Trennung die Leistungsfähigkeit des anderen Partners zu berücksichtigen und sein Selbstbehalt einzubeziehen. Außerdem wird bei der Berechnung des Unterhalts unter Umständen das fiktive Gehalt der unterhaltsberechtigten Seite berücksichtigt – ein weiteres komplexes Problem im Unterhaltsrecht. Deswegen ist es nach einer Trennung immer ratsam, einem Rechtsanwalt die eigene Situation darzustellen, damit dieser Ihre Fragen zum Unterhalt nach einer Trennung beantworten kann und Ihre Unterhaltsansprüche korrekt geltend machen kann. Einen Rechtsanwalt für Familienrecht für die Beantwortung Ihrer Fragen finden Sie leicht mit dem Anwalt-Suchservice.

FAQ zur Anwalt-Suche

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