Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Gera finden Sie hier
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Eigenbedarf benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.Anwälte für Eigenbedarf in Gera
Arminiusstraße 67
07548 Gera
Rittergasse 10
07545 Gera
Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Gera auch, wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht – hier finden Sie Ihren Rechtsbeistand!
Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Was tun?
Fehlen im Brief des Vermieters Angaben zum Grund und zur Person, die die Wohnung braucht, entfaltet er keine Wirkung. Nicht erlaubt ist eine Beendigung des Mietverhältnisses ohne konkreten Anlass, also „auf Vorrat“. Kommt ein solches Schreiben nach kurzer Mietzeit, besteht der Verdacht, dass der Vermieter dies von Anfang an beabsichtigt hat. Dies wäre unzulässig. Wenn dem Vermieter noch mehr Wohnungen am Ort gehören und es Leerstände gibt, muss er Ihnen eine Ersatzwohnung anbieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Gera stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.Was muss ich als Mieter tun, wenn ich feststelle, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam ist?
Der Mietvertrag besteht in diesem Fall weiter. Als Mieter müssen Sie nichts Besonderes tun. Sie können zwar dem Vermieter Ihre Rechtsansicht mitteilen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht. Der Mieter muss also nicht beweisen können, dass er dem Schritt des Vermieters widersprochen hat. Hält der Vermieter seinen Schritt weiterhin für wirksam, muss er Räumungsklage einreichen und den Fall vom Gericht prüfen lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.Welche Folgen hat es, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?
Ein Härtefall gibt dem Mieter das Recht, gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs Widerspruch einzulegen. Dies ist der Fall, wenn ein Wohnungswechsel für den Mieter oder seine Familie gerade unzumutbar ist. Dieser Fall kann eintreten etwa bei hohem Alter mit Gesundheitsproblemen, Erkrankungen, Prüfungssituationen oder Schwangerschaften. Der Mieter muss schriftlich widersprechen und der Vermieter muss den Widerspruch spätestens zwei Monate vor Vertragsende erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Gera dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.Unter welchen Umständen kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Der Eigentümer muss die Räume für sich selbst, nahe Verwandte oder sonstige Mitglieder seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigen. Es muss sich um nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister handeln. Allerdings kommen ausnahmsweise auch entferntere Angehörige in Frage, wenn diese eine enge Beziehung zum Vermieter haben. Gemessen am konkreten Wohnbedarf des Vermieters darf die betroffene Wohnung nicht zu klein oder zu groß sein. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben erklären, welche Person aus welchem Grund einziehen soll. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gera kann Sie beraten.Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen Eigenbedarf zu finden.
Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Gera schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht befassen. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu schicken. Es ist kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Auch ist es völlig unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?