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Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Gotha, der Sie berät.
Viele Streitigkeiten um Erbschaften führen zu jahrelangem Familienkrach und rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?
Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Aber auch dies hilft nicht immer. Hier empfiehlt sich also eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Gotha.Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?
Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Gotha kann Sie zu allen Fragen rund um eine Erbschaft beraten.Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?
Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. Im Erbrecht ist eine gute anwaltliche Beratung oft entscheidend. In Gotha finden Sie hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?
Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. Ein kompetenter Anwalt aus Gotha kann Ihnen sagen, wie viel Sie im konkreten Fall erben und welche Rechte Ihre Verwandten haben.Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.
Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Gotha bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann schnellstmöglichst bei Ihnen für eine Terminvereinbarung melden.Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Gotha gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.
FAQ zur Anwalt-Suche
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