Ihren Anwalt für Erbfolge in Höhenkirchen-Siegertsbrunn finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Rechtsanwältin Beate Gast
Bahnhofstraße 21
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Sie sind in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge?

Viele Streitigkeiten um Erbschaften führen zu jahrelangem Familienkrach und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Erbfolge bestimmt darüber, wer etwas vom Nachlass erhält – und zu welchem Anteil. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Die gewillkürte Erbfolge beruht auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers und entspricht dessen Willen. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn kann Sie zu allen Fragen rund um eine Erbschaft beraten.

Welche gesetzliche Erbfolge gilt unter Verwandten?

Zuerst erben die Erben erster Ordnung, dies sind Kinder und Enkel. Dann folgen als Erben zweiter Ordnung Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung kommen dann die Großeltern des Erblassers sowie Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Im Erbrecht ist eine gute anwaltliche Beratung oft entscheidend. In Höhenkirchen-Siegertsbrunn finden Sie hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Was besagen die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge unter Ehegatten?

Ehegatten gehören auch zu den gesetzlichen Erben. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben diesen ein Viertel. Ein weiteres Viertel kommt dazu, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, also ohne Vereinbarung zum Güterstand. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Ein kompetenter Anwalt aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kann Ihnen sagen, wie viel Sie im konkreten Fall erben und welche Rechte Ihre Verwandten haben.

Wie funktioniert die Erbfolge, wenn Beteiligte im Ausland leben?

In vielen Staaten bestehen völlig andere Erbrechtsregelungen, als bei uns. Oft ist jedoch deren Recht anzuwenden, weil sich dies z. B. nach dem Wohnsitz richtet. Selbst in EU-Staaten gibt es zum Teil kein Ehegattenerbrecht und keinen Pflichtteil. Oder Pflichtteilsberechtigte sind Erben und haften für Schulden des Erblassers. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Aber auch dies hilft nicht immer. Hier empfiehlt sich also eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit der gesetzlichen Erbfolge auskennt?

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht der in Höhenkirchen-Siegertsbrunn tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. Unsere Kanzleiprofile enthalten hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann schnellstmöglichst bei Ihnen für eine Terminvereinbarung melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Höhenkirchen-Siegertsbrunn gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.