Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Königswinter finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Königswinter

Rechtsanwalt Wolfgang Kühn
Margarete-Reißner-Straße 11
53639 Königswinter

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Königswinter!

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Eine anwaltliche Beratung kann vielleicht helfen, die Wohnung zu behalten. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Mietrecht.

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Königswinter beraten lassen.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Königswinter prüfen lassen.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Königswinter wenden.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Königswinter überprüft werden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Königswinter bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Für nähere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit brauchen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anzuklicken. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
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