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Anwälte für Eigenbedarf in Landsberg am Lech

Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Lechstraße 3
86899 Landsberg am Lech

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Landsberg am Lech wegen eines Streits um das Thema Eigenbedarf?

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Oft kann eine zeitnahe Rechtsberatung dabei helfen, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Mietrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

In welcher Situation darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Voraussetzung ist, dass der Eigentümer die Wohnung entweder für sich selbst benötigt, oder für nahe Familienmitglieder, oder für andere Mitglieder seines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Welche Person aus welchem Grund einziehen will, muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Landsberg am Lech kann Sie beraten.

Wie reagiert man am besten auf eine Eigenbedarfskündigung?

Ein Schreiben ohne ausreichende Begründung und Mitteilung, welche Person einziehen wird, ist unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Gerade im Mehrfamilienhaus kann es sein, dass gerade eine andere Wohnung des Vermieters frei wird. Diese muss er Ihnen als Ersatzwohnung anbieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Landsberg am Lech stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Welche Konsequenzen hat eine unwirksame Eigenbedarfskündigung?

Ist das Vorgehen des Vermieters unwirksam, kann er nicht verlangen, dass Sie ausziehen – der Mietvertrag besteht einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Wenn Ihr Vermieter sein Vorgehen für rechtlich einwandfrei hält, steht es ihm frei, Räumungsklage zu erheben. Das Gericht wird dann den Fall prüfen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Landsberg am Lech hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

In welchen Härtefällen kann sich der Mieter wehren?

Liegt beim Mieter ein Härtefall vor, hat dieser das Recht, dem Eigenbedarf zu widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Hier ist eine Frist zu beachten: Der Mieter muss schriftlich spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses widersprochen haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Landsberg am Lech dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Eigenbedarfskündigung zu erhalten!

In Landsberg am Lech sind verschiedene Rechtsanwälte für Mietrecht tätig – hier finden Sie eine Auflistung kompetenter Juristen. Für nähere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit brauchen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anzuklicken. Möchten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren? Dies wird für Sie durch unser Kontaktformular vereinfacht. Aus der Verwendung des Kontaktformulars ergeben sich für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.