Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit in Marl finden Sie hier

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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Marl

Sie benötigen Rechtsberatung in Marl, weil Ihre Versicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht zahlen will?

Neue gesetzliche Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente entstehen nicht mehr. Rechte hat nur, wer am 31.12.2000 einen Anspruch hatte. Eine private Absicherung ist möglich, jedoch erlebt so mancher im Schadensfall böse Überraschungen. Über unsere Internetseite können Sie Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Marl aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Wie läuft ein Berufsunfähigkeitsverfahren ab?

Zuerst muss der Versicherte bei seiner Versicherung einen Leistungsantrag stellen. Hier sind Angaben zur Gesundheit und zur Berufstätigkeit nötig. Bei Ablehnung des Antrags kann ein Rechtsanwalt außergerichtlich prüfen, ob die Versicherung im Recht ist und wie die Beweislage aussieht. Bestehen Chancen auf Erfolg, kann dann die Klage folgen. Hier ist nun der Eintritt der Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrages zu beweisen. Im sogenannten Nachprüfungsverfahren geht es darum, ob ein Anspruch noch besteht – oder nicht, weil man wieder seinem Beruf nachgehen kann. Ein kompetenter Anwalt in Marl kann Ihnen helfen, die vertraglich vereinbarten Leistungen auch zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn jemand mehr als sechs Monate nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann. Erwerbsunfähig ist jemand, der in jedem Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Menschen mit Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1961. Aber: Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird bei vollständiger oder teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Ein versierter Anwalt in Marl kann einen möglichen Anspruch auf Zahlungen für Sie prüfen.

Darf mich meine Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen?

Wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben kann, der seiner Lebensstellung entspricht, ist ein solcher Verweis möglich. Dies muss aber vertraglich geregelt sein. Vorsicht: So eine Regelung berücksichtigt nicht, ob man tatsächlich einen Job findet. Viele Versicherer schließen eine solche Verweisung in ihren Vertragsbedingungen aus. Dies ist für Kunden von Vorteil. Nach manchen Verträgen kann die Leistung aber auch heruntergefahren werden, weil die Versicherung erfährt, dass man selbst einen anderen Beruf ausübt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Marl kann Sie zum Versicherungsrecht beraten, damit Sie einen möglichst hohen Betrag bekommen.

Welche Leistungen bekommt man bei Berufsunfähigkeit – gesetzlich oder privat?

Der Staat zahlt eine Erwerbsminderungsrente von knapp einem Drittel des Bruttogehalts, wenn man noch höchsten drei Stunden am Tag tätig sein kann. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in der Regel, wenn man nur noch weniger als 50 Prozent der bisherigen Arbeitsstunden schafft. Die Höhe der Rente kann im Vertrag frei vereinbart werden. Sie können zum Beispiel 50 % Ihres Nettogehalts vereinbaren oder 80 %, wenn Sie Familie haben. Geleistet wird bis zum vereinbarten Zeitpunkt, oft bis zur Altersrente. Leistet die Versicherung nicht das, was Sie erwartet haben? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Marl beraten.

Bei uns finden Sie versierte Rechtsanwälte, die Ihnen vor Gericht und außerhalb beim Thema Berufsunfähigkeit helfen können.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf unserer Website eine Reihe von in Marl tätigen Anwälten für Sozialversicherungsrecht aufgelistet. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie außerdem weitere Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Rechtsanwälte. Sie können schnell und einfach mit dem ausgewählten Anwalt in Kontakt treten, indem Sie unser Kontaktformular nutzen. Durch die Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und auch keinerlei Kosten. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin auszumachen.