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Anwälte für Mietminderung in Neubrandenburg

Rechtsanwalt Jens Beyer
Friedrich-Engels-Ring 46
17033 Neubrandenburg

Heizung kaputt, Fenster undicht? Kompetente Rechtsanwälte in Neubrandenburg beraten Sie zur Mietminderung.

Mängel an der Mietwohnung sind für den Mieter unerfreulich. Eine Minderung der Miete ist ein mögliches Druckmittel gegen den Vermieter. Da man dabei gravierende Fehler machen kann, die zu einer Kündigung führen, ist anwaltliche Beratung wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und einfach einen erfahrenen Anwalt für Ihre Mietminderung zu finden!

Die richtige Begründung: Weshalb darf man als Mieter seine Miete kürzen?

Es gibt Mängel in sachlicher oder in rechtlicher Hinsicht. Beides kann der Mieter anführen, um sein Ansinnen zu begründen. Von Sachmängeln spricht man, wenn etwa die Heizung nicht funktioniert oder sich Schimmel bildet. Geht es um einen Mangel in sachlicher Hinsicht? Dann muss dieser auch erheblich sein, also die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung verringern. Ein Mangel in rechtlicher Hinsicht liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung doppelt vermietet hat oder ein Vormieter nicht auszieht. Ohne korrekte Begründung kann keine Mietminderung stattfinden. Ein kompetenter Anwalt für Mietrecht in Neubrandenburg hilft Ihnen dabei.

Wovon ist die Höhe der Mietminderung abhängig?

Jede Minderung fällt unterschiedlich aus. Ihre Höhe richtet sich nach dem Maß der Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung. Tabellen mit Minderungsbeträgen beruhen auf alten Gerichtsurteilen und sind nicht ohne Weiteres auf Ihren Fall anwendbar. Um wie viel Mieter die Miete mindern können, richtet sich unter Umständen auch nach der Jahreszeit – etwa bei einem Heizungsdefekt. Der Herabsetzungsbetrag wird immer ausgehend von der Bruttomiete ermittelt, also der Miete inklusive Nebenkosten. Die Beratung bei einem erfahrenen Anwalt in Neubrandenburg kann Ihnen helfen, sich nicht bei der Höhe der Mietminderung zu verschätzen.

Was ist beim Mindern der Miete zu beachten?

Erste Maßnahme muss es immer sein, den Vermieter ohne Zeitverlust über den bestehenden Mangel der Wohnung zu informieren. Der Mieter sollte den Vermieter dabei auch gleich schriftlich zur Abhilfe auffordern und ihm eine ausreichende Frist dafür setzen. Will der Vermieter den Mangel beseitigen, muss der Mieter ihn oder seine Handwerker auch in die Wohnung lassen – sonst verwirkt er sein Minderungsrecht. Kümmert sich der Vermieter nicht darum und läuft die Frist ab, kann es mit der Minderung losgehen. Ein erfahrener Anwalt in Neubrandenburg kann Ihnen bei den einzelnen Schritten helfen.

Was man bei der Mietminderung unbedingt vermeiden sollte!

Häufig melden Mieter Mängel ihrer Wohnung nicht gleich dem Vermieter. Dann erlischt jedoch ihr Minderungsanspruch. Eine Mietkürzung kann in der Regel nicht mehr erfolgen, wenn die Miete nach Bekanntwerden des Mangels zunächst vorbehaltlos weiter gezahlt wurde. Die Minderung muss in angemessenem Verhältnis zum Mangel sein. Ist sie höher als gerechtfertigt, kann der Vermieter unter Umständen wegen Mietschulden kündigen. Eine Minderung darf nicht geltend gemacht werden, wenn der Mieter selbst für die Entstehung des Mangels verantwortlich war. Einer der versierten Rechtsanwälte in Neubrandenburg kann Ihnen helfen, eine Mietkürzung ohne Fehler vorzunehmen.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt zu finden, der Ihre Mietminderung durchsetzt!

In Neubrandenburg gibt es verschiedene Rechtsanwälte für mietrechtliche Angelegenheiten. Wir listen Ihnen einige auf. Über den Button "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profilen des jeweiligen Rechtsanwalts. Möchten Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren? Dann verwenden Sie doch einfach unser Kontaktformular. Das Versenden einer Nachricht über das Kontaktformular kostenlos und Sie gehen damit keine Verpflichtungen ein. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mietminderung in Neubrandenburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mängelbeseitigung.