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Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Neuruppin wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?
Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?
Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Neuruppin kann Sie zu allen Fragen rund um eine Erbschaft beraten.Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?
Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Im Erbrecht ist eine gute anwaltliche Beratung oft entscheidend. In Neuruppin finden Sie hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?
Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. Ein kompetenter Anwalt aus Neuruppin kann Ihnen sagen, wie viel Sie im konkreten Fall erben und welche Rechte Ihre Verwandten haben.Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?
Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Aber auch dies hilft nicht immer. Hier empfiehlt sich also eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Neuruppin.Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.
In Neuruppin sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann schnellstmöglichst bei Ihnen für eine Terminvereinbarung melden.Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Neuruppin gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.
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