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Anwälte für Erbfolge in Oschatz

Sie sind in Oschatz auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Wer etwas bekommt – und wie viel – richtet sich nach der Erbfolge. Wie diese funktioniert, ist vielen Menschen unklar. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Die gewillkürte Erbfolge beruht auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers und entspricht dessen Willen. Dieser letzte Wille kann in einem Testament oder Erbvertrag ausgedrückt werden. Dabei sind einige Formalien zu beachten. Ist ein Testament zum Beispiel wegen Formfehlern nicht wirksam, wird ebenfalls die gesetzliche Nachfolgeregelung angewendet. Ein versierter Anwalt in Oschatz kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Welche gesetzliche Erbfolge gilt unter Verwandten?

Zuerst erben die Erben erster Ordnung, dies sind Kinder und Enkel. Dann folgen als Erben zweiter Ordnung Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung kommen dann die Großeltern des Erblassers sowie Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Gibt es Erben einer vorangehenden Ordnung, sind die der nachfolgenden Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen. Das bedeutet: Gibt es zum Beispiel Kinder des Erblassers, erhalten Eltern oder Geschwister nichts aus dem Nachlass. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Oschatz kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Was besagen die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge unter Ehegatten?

Ehegatten gehören auch zu den gesetzlichen Erben. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben diesen ein Viertel. Ein weiteres Viertel kommt dazu, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, also ohne Vereinbarung zum Güterstand. War die Ehe kinderlos, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn Erben zweiter Ordnung existieren. Die Zugewinngemeinschaft führt auch in diesem Fall dazu, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – insgesamt sind es dann drei Viertel. Ein versierter Rechtsanwalt aus Oschatz kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Wie funktioniert die Erbfolge, wenn Beteiligte im Ausland leben?

In vielen Staaten bestehen völlig andere Erbrechtsregelungen, als bei uns. Oft ist jedoch deren Recht anzuwenden, weil sich dies z. B. nach dem Wohnsitz richtet. Selbst in EU-Staaten gibt es zum Teil kein Ehegattenerbrecht und keinen Pflichtteil. Oder Pflichtteilsberechtigte sind Erben und haften für Schulden des Erblassers. Innerhalb der EU wird immer das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet – dies kann zu Überraschungen führen. Unbedingt zu empfehlen ist dabei ein Testament mit einer Klausel, nach der deutsches Recht maßgeblich sein soll. Ein kompetenter Anwalt in Oschatz kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit der gesetzlichen Erbfolge auskennt?

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht der in Oschatz tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. Unsere Kanzleiprofile enthalten hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte Kontakt aufnehmen? Dafür ist unser Kontaktformular ein schneller und einfacher Weg. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Oschatz gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?