Ihren Anwalt für Pflegestufe in Siegburg finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe in Siegburg

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil der Pflegegrad eines Verwandten in Siegburg nicht anerkannt wird?

2021 gab es in Deutschland 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Siegburg zu finden.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Am besten schreiben Sie einen formlosen Brief, in dem Sie beantragen, Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Im Anschluss erhalten Sie von der Kasse Antragsformulare. Außerdem folgt der Besuch eines Gutachters, der den Pflegegrad bestimmt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Stellt sich die Kasse quer, kann Ihnen ein guter Anwalt in Siegburg weiter helfen.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten und welche Leistungen gibt es bei den einzelnen fünf Pflegegraden?

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, also voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Beweglichkeit, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens. Dabei kommt es darauf an, wie selbstständig man noch leben kann. Es gibt ein Punktesystem, und der Gutachter prüft 64 Kriterien. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Wird nicht das bewilligt, was Sie benötigen? Hier kann eine Beratung bei einem guten Anwalt aus Siegburg helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Die ehemaligen drei Pflegestufen wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Das neue System erlaubt eine deutlich bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankungen. Die Pflegestufen richteten sich früher hauptsächlich danach, wie viele Minuten Pflege ein Mensch am Tag benötigte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein erfahrener Anwalt in Siegburg kann Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen.

Wie kann ich gegen das Pflegegutachten Widerspruch einlegen?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad kann man Widerspruch einlegen. Dies sollte per Einschreiben mit Rückschein passieren. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides; wird im Bescheid auf diese Frist nicht hingewiesen, ist es ein Jahr. Darauf folgt eine erneute Prüfung Ihres Falles. Falls es wieder einen Hausbesuch gibt, sollten alle Unterlagen bereit liegen. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Siegburg kann Sie bei der Begründung des Widerspruches unterstützen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein Problem rund um den Pflegegrad habe?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in $(ort) tätigen Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie darüber hinaus viele nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie dann ganz einfach unser Kontaktformular verwenden. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Siegburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.