Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Siershahn finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Siershahn

Rechtsanwalt Christian Comes
Konrad-Adenauer-Platz 6
56427 Siershahn

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Siershahn, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Fehler des Vermieters aufzudecken und in Ihrer Wohnung zu bleiben. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Sie können zwar dem Vermieter Ihre Rechtsansicht mitteilen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Siershahn hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dies ist der Fall, wenn ein Wohnungswechsel für den Mieter oder seine Familie gerade unzumutbar ist. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Siershahn dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Es muss sich um nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister handeln. Allerdings kommen ausnahmsweise auch entferntere Angehörige in Frage, wenn diese eine enge Beziehung zum Vermieter haben. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Siershahn kann Sie beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. Nicht erlaubt ist eine Beendigung des Mietverhältnisses ohne konkreten Anlass, also „auf Vorrat“. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Siershahn stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Siershahn zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über dessen Arbeit. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.