Ihren Anwalt für Opferhilfe in Vechta finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Opferhilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Opferhilfe in Vechta

Erste-Hilfe-Infos zur Suche nach einem Anwalt für Opferhilfe in Vechta

Mit Ihren Belangen im Opferhilfe sind Sie bei unseren Anwälten aus Vechta und Umgebung in guten Händen.

So einfach finden Sie den passenden Anwalt für Opferhilfe in Vechta:

1. Profil des Anwalts für Opferhilfe in Ihrer Umgebung auswählen

2. Nummer wählen und direkt mit der Kanzlei in Vechta einen Beratungstermin vereinbaren

Noch besser: Lassen Sie sich zurückrufen

Der einfachste Weg zum Anwalt in Vechta ist es, über unser Kontaktformular einen Rückruf der Kanzlei anzufordern - probieren Sie es gleich aus.

Was passiert beim anwaltlichen Erstgespräch in Vechta?

Während des ersten Gesprächs mit Ihrem Rechtsanwalt für Opferhilfe in Vechta haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe den Sachverhalt zu schildern, sodass Sie eine qualifizierte Einschätzung zu Ihrem Fall und Ihren Erfolgsaussichten erhalten. In diesem Termin besprechen Sie dann mit Ihrem Anwalt auch die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall.

Wie sollten sie Sich auf den Termin beim Anwalt vorbereiten?

Sammeln Sie im Vorfeld alle Unterlagen wie z.B. Verträge oder Briefe sowie die Briefumschläge. Diese könnten mitunter Aufschluss darüber geben, ob der Gegner Fristen beachtet hat. Gibt es Zeugen oder wichtige Adressen, die für den Fall von Bedeutung sind?

Machen Sie sich vorab schriftliche Notizen und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch in Vechta mit.

Nachdem Sie über das Kontaktformular einen Rückruf in einer Kanzlei angefordert haben, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das Erstgespräch ausreichend vorbereiten können.

Die Kosten eines Anwalts für Opferhilfe in Vechta sind oft geringer als gedacht!

Wieviel ein Rechtsanwalt in Vechta für eine Erstberatung verlangen darf, ist in §34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen demnach maximal 190,00 € zzgl. MwSt.

Diese Regelung gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Selbstständige oder Freiberufler gilt diese Beschränkung nicht.

Wichtig daher: Klären Sie die Kostenfrage mit Ihrem Anwalt aus Vechta schon zu Beginn der ersten Beratung.

Außerdem gut zu wissen: Gemäß § 34 Absatz 2 RVG wird die Beratungsgebühr auf weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts angerechnet. Sollte es also beispielsweise aufgrund des Beratungsgesprächs zu einem Prozess kommen, so kann der Anwalt diese Beratungsgebühr nicht mehr abrechnen.

Was tun wenn ich mir keinen Anwalt für Opferhilfe leisten kann?

Soweit die Rechtsangelegenheit noch nicht vor Gericht und eine Rechtsberatung notwendig ist, haben Personen mit geringem Einkommen (Maßstab ist hier in der Regel der Sozialhilfesatz) die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein gemäß § 1 Beratungshilfegesetz (BerHG) zu beantragen. Wird dieser bewilligt, so können Sie sich hiermit von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl kostenfrei beraten lassen. Der Antrag ist bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu stellen, entsprechende Antragsformulare finden Sie in der Regel auf der Homepage des jeweiligen Gerichts.

Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, hat jeder, der nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten für ein Verfahren aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH; früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet). Fragen Sie auch dazu Ihren Anwalt.

Damit die Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, muss im Vorfeld ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes gestellt werden. Verwenden Sie für die Auskunft Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, die jeweiligen amtlichen Formulare, die Sie auch im Internet finden.

Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können Sie auch der jeweiligen Kanzlei in Vechta bei der Terminvereinbarung bzw. im ersten Gespräch stellen.

Mediation in Vechta – Vertragen statt gleich zu Klagen!

Ziel der Mediation ist es Konflikte im Dialog mit dem Gegner zu lösen, statt die Gerichte zu bemühen. Ein Rechtsanwalt als Streitschlichter in Vechta ermöglicht es Ihnen und ihrem Konfliktpartner, unter juristischer Leitung einvernehmliche Lösungen zu entwickeln.

Sie haben Fragen zu den auf unserer Website gelisteten Anwälten? Dann kontaktieren Sie uns unter 0221/9373803.

Sie sind Rechtsanwalt in Vechta?

Präsentieren Sie sich als Rechtsanwalt für Opferhilfe in Vechta mit einem professionellen Kanzleiprofil und akquirieren Sie ab sofort neue Mandate über das Internet. Werden Sie jetzt Teilnehmer beim Anwalt-Suchservice.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Opferhilfe in Vechta gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Opferanwalt, Opferentschädigung, Opfervertretung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt in Vechta?
Was kann ein Anwalt in Vechta für mich tun?
Wann sollte ich zum Anwalt in Vechta gehen?
Was kostet mich die Beauftragung eines Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt in Vechta helfen?