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Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbfolge benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.Anwälte für Erbfolge in Wermelskirchen
Telegrafenstraße 37/39
42929 Wermelskirchen
Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Wermelskirchen, der Sie berät.
Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?
Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. In einem Testament kann und sollte man regeln, dass das deutsche Recht auch auf das ausländische Vermögen zur Anwendung kommt. Ein kompetenter Anwalt in Wermelskirchen kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?
Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Ist eine solche eigene Willensäußerung wegen Fehlern unwirksam, entscheidet wieder die gesetzliche Regelung darüber, wer erbt. Ein versierter Anwalt in Wermelskirchen kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?
Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Wenn also beispielsweise Kinder des Erblassers existieren, werden dessen Geschwister nichts erben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Wermelskirchen kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?
Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt auch hier ein weiteres Viertel dazu. Ein versierter Rechtsanwalt aus Wermelskirchen kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.
Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Wermelskirchen bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Wermelskirchen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.
FAQ zur Anwalt-Suche
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