Ihren Anwalt für Erbfolge in Wien finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Wien

Sie sind in Wien auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge?

Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Was besagen die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge unter Ehegatten?

Ehegatten gehören auch zu den gesetzlichen Erben. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben diesen ein Viertel. Dazu kommt ein weiteres Viertel, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, wenn also kein besonderer Güterstand vereinbart war. War die Ehe kinderlos, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn Erben zweiter Ordnung existieren. Aber auch im letzteren Fall bedeutet die Zugewinngemeinschaft: Es gibt ein Viertel mehr für den Ehepartner. Kommt es zum Streit mit Verwandten wegen einer Erbschaft? Ein guter Rechtsanwalt aus Wien kann Sie beraten.

Wie funktioniert die Erbfolge, wenn Beteiligte im Ausland leben?

In vielen Staaten bestehen völlig andere Erbrechtsregelungen, als bei uns. Oft ist jedoch deren Recht anzuwenden, weil sich dies z. B. nach dem Wohnsitz richtet. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten existiert oft nicht, und auch das Pflichtteilsrecht ist häufig vollkommen anders ausgestaltet oder fehlt. Innerhalb der EU wird immer das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet – dies kann zu Überraschungen führen. Bei ausländischen Vermögen, Immobilien oder Wohnsitz sollte man unbedingt ein Testament abfassen, aus dem klar hervorgeht, dass deutsches Recht angewendet werden soll. Aber generell empfiehlt sich bei Auslandsberührung immer eine fachkundige Beratung – am besten vor dem Erbfall. Ein Rechtsanwalt in Wien kann helfen.

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Stattdessen kann jedoch auch der Erblasser selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Dann spricht man von „gewillkürt“. Dieser letzte Wille kann in einem Testament oder Erbvertrag ausgedrückt werden. Dabei sind einige Formalien zu beachten. Ist ein Testament ungültig, wird ebenfalls die gesetzliche Regelung angewendet – oft mit vollkommen anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt. Ein kompetenter Rechtsanwalt in Wien kann überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Teil des Erbes haben.

Welche gesetzliche Erbfolge gilt unter Verwandten?

Zuerst erben die Erben erster Ordnung, dies sind Kinder und Enkel. Dann folgen als Erben zweiter Ordnung Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung – also Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Gibt es Erben einer vorangehenden Ordnung, sind die der nachfolgenden Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen. Sind Kinder vorhanden, erben daher Eltern und Geschwister nichts. Bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Wien beraten lassen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit der gesetzlichen Erbfolge auskennt?

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht der in Wien tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. Sie können sich in Ruhe über die besonderen Qualifikationen und Tätigkeiten der einzelnen Anwälte auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte Kontakt aufnehmen? Dafür ist unser Kontaktformular ein schneller und einfacher Weg. Es ist vollkommen kostenlos und unverbindlich für Sie, Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Sie bekommen dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Wien gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.