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Anwälte für Pflegestufe in Wiesloch

Wird der Pflegegrad eines Angehörigen nicht anerkannt? Dann benötigen Sie einen guten Anwalt für den Pflegebereich in $(ort).

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Wiesloch vereinbaren.

Gibt es weitere Voraussetzungen und mit welchen Leistungen sind die verschiedenen Pflegegrade verbunden?

Mehr als sechs Monate lang muss voraussichtlich Pflege notwendig sein – sonst gibt es kein Geld. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Dafür gibt es 64 verschiedene Kriterien. Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Es kann etwa Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige geben, oder Zuschüsse für professionelle Leistungen. Ein versierter Rechtsanwalt in Wiesloch kann Sie beraten, wenn die Einstufung nicht dem entspricht, was Sie brauchen.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – was hat sich geändert?

Zum 1.1.2017 trat die Änderung in Kraft: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei der Pflegestufe wurde berechnet, wie viele Pflegeminuten pro Tag für eine bestimmte Person nötig waren. Die Pflegegrade richten sich weitgehend danach, wie selbstständig jemand noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Ein erfahrener Anwalt aus Wiesloch kann beurteilen, ob es Chancen gibt, die Pflegekasse zur Anerkennung eines höheren Pflegegrades zu bewegen.

Das Pflegegutachten ist nicht in meinem Sinne! Kann ich Widerspruch einlegen?

Widerspruch können Sie gegen den Bescheid einlegen, mit dem die Kasse Ihren Pflegegrad festsetzt. Am besten per Einschreiben. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Pflegekasse erneut über Ihren Fall entscheiden. Bei einem neuen Termin mit einem Gutachter sollten Sie alle Unterlagen bereit haben. Gewährt Ihnen auch der neue Bescheid nicht den gewünschten Pflegestandard, können Sie wieder innerhalb eines Monats dagegen klagen. Die Begründung des Widerspruchs können Sie auch nachreichen - am besten mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts aus Wiesloch.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Der richtige Adressat ist die Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Daraufhin bekommen Sie Antragsunterlagen zum Ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen auch einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellen soll. Voraussetzung ist immer, dass man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Wiesloch kann Sie beraten, wenn die Kasse den Antrag nicht akzeptiert.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, wenn Ihr Pflegegrad nicht anerkannt wird.

Auf dieser Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in $(ort) bei allen Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht helfen können. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Sie können mit unserem Kontaktformular schnell und einfach einen Termin mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vereinbaren. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular kostet Sie nichts und ist vollkommen unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah eine telefonische Rückmeldung vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit diesem einen Termin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Wiesloch gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.