Rechtsberatung zum
Akteneinsicht in strafrechtlichen Verfahren
Anbieter: Rechtsanwalt Mathias Grasel
Sie benötigen Informationen zu einem gegen Sie laufenden Straf- oder Bußgeldverfahren?
Im Rahmen der Akteneinsicht erhalten Rechtsanwälte die Ermittlungsakte zur Einsichtnahme übersandt.
Nach Vorliegen der Akte erhalten Sie eine kurze Information zum aktuellen Stand des Verfahrens.
Sie können dann entscheiden, ob Sie eine (digitale) Kopie der Ermittlungsakte wünschen. Für jede kopierte oder gescannte Seite fallen dann Auslagen in Höhe von 0,50 Euro an.
Eine etwaige Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden oder die Teilnahme an Vernehmungsterminen o.ä. ist ausdrücklich nicht umfasst.
Für die Aktenversendung fallen zusätzlich 12,00 Euro an (sog. Aktenversendungspauschale). Diese werden dann mit eventuell anfallenden Kopierkosten in Rechnung gestellt.
Im Rahmen der Akteneinsicht erhalten Rechtsanwälte die Ermittlungsakte zur Einsichtnahme übersandt.
Nach Vorliegen der Akte erhalten Sie eine kurze Information zum aktuellen Stand des Verfahrens.
Sie können dann entscheiden, ob Sie eine (digitale) Kopie der Ermittlungsakte wünschen. Für jede kopierte oder gescannte Seite fallen dann Auslagen in Höhe von 0,50 Euro an.
Eine etwaige Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden oder die Teilnahme an Vernehmungsterminen o.ä. ist ausdrücklich nicht umfasst.
Für die Aktenversendung fallen zusätzlich 12,00 Euro an (sog. Aktenversendungspauschale). Diese werden dann mit eventuell anfallenden Kopierkosten in Rechnung gestellt.
Benötigte Informationen und Dokumente
schriftliche Vollmacht Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse Behörde & Aktenzeichen
Benötigte Antwortzeit
Sie erhalten innerhalb von 1-2 Tagen eine Rückmeldung. Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wie lange der Versand der Ermittlungsakte dauert. Sobald die Akte eingegangen ist erhalten Sie die benötigten Informationen innerhalb von 1-2 Werktagen.
Zahlungsmodalitäten
Vorkasse per Überweisung oder Barzahlung. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung erfolgt eine Anrechnung auf die Vergütung.