Rechtsanwalt Mathias Grasel
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Rechtsanwalt Grasel empfiehlt Einzelpersonen und Unternehmen, die behördlicherseits vorgeladen worden sind - ob nun angeklagt, beschuldigt oder als Zeuge - sich baldmöglichst über die rechtlichen Dimensionen zu informieren und beraten zu lassen. Das Gleiche gilt, wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist oder diese zur Anzeige bringen möchte.
In einem Erstgespräch werden stets Grundsätzliches und Rahmenbedingungen besprochen und geklärt, von den Möglichkeiten und Chancen bis zu der Frage der Kosten. Die Festkosten des Erstgesprächs (150 Euro) werden bei späterer Beauftragung selbstverständlich verrechnet.
Sie erreichen die Kanzlei unter nebenstehender Rufnummer, in Notfällen (Durchsuchung/Verhaftung) auch mobil unter 0179 / 244 32 98.
Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Verteidigung von Ärzten bei strafrechtlichen Vorwürfen.
Ärzte geraten in letzter Zeit immer häufiger in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Durch die Einführung der neuen gesetzlichen Regelung zur Korruption im gesundheitswesen (§§ 299a ff. StGB) im Juni 2016 wird diese Entwicklung noch verstärkt. Für die Verfolgung derartiger Delikte haben die einzelnen Budnesländer sogar spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet. Aber auch klassische Delikte wie Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, Abrechnungsbetrug oder Körperverletzung können zu ernsthaften Konsequenzen für den Betroffenen führen. Nicht nur der potentielle Verlust der ärztlichen Aprobation, sondern auch Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen sind geeignet, sowohl das berufliche als auch das private Leben massiv zu beeinträchtigen. Um diese Folgen bestmöglich zu verhindern empfiehlt es sich möglichst frühzeitig einen kompetenden und engagierten Strafverteidiger zu kontaktieren. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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