BAG, Urt. 22.1.2019 - 9 AZR 45/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
Autor: RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2019
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2019
Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben die Erben einen Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs.
BAG, Urt. v. 22.1.2019 - 9 AZR 45/16
Vorinstanz: LAG Düsseldorf - 3 Sa 21/15
RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) Art. 7 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BGB § 1922 Abs. 1; TVöD § 26; SGB IX a.F. § 125
Sowohl das BAG als auch die h.M. in der Literatur hatten dies bislang, auch im Anschluss an die „Schulz-Hoff”-Entscheidung, anders gesehen. Der 9. Senat hatte nunmehr Gelegenheit, über die Rechtsfrage neu zu befinden.
BAG, Urt. v. 22.1.2019 - 9 AZR 45/16
Vorinstanz: LAG Düsseldorf - 3 Sa 21/15
RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) Art. 7 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BGB § 1922 Abs. 1; TVöD § 26; SGB IX a.F. § 125
Das Problem
Der EuGH hält den Anspruch auf Urlaubsabgeltung für europarechtlich zwingend. Habe daher ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Todes noch einen Anspruch auf Urlaub, wandele sich dieser in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-569/16 u. C-517/16, ArbRB 2018, 360 [Hülbach]; s. auch Oberthür, ArbRB 2019, 13; EuGH, Urt. v. 12.6.2014 – C-118/13 – Bollacke, ArbRB 2014, 195 [Schewiola].Sowohl das BAG als auch die h.M. in der Literatur hatten dies bislang, auch im Anschluss an die „Schulz-Hoff”-Entscheidung, anders gesehen. Der 9. Senat hatte nunmehr Gelegenheit, über die Rechtsfrage neu zu befinden.