BAG, Urt. 25.5.2022 - 6 AZR 224/21
Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Autor: RAin FAinArbR Eva Einfeldt,DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2022
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2022
Ein Arbeitnehmer kann unter keinen Umständen Anspruch auf Wiedereinstellung in der Insolvenz haben. Ein bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeter Anspruch erlischt.
BGB § 241 Abs. 2, § 613a; InsO § 103, § 108; ZPO § 240
Während des Berufungsverfahrens wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Die Parteien streiten über eine wirksame Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Kläger.
BGB § 241 Abs. 2, § 613a; InsO § 103, § 108; ZPO § 240
Das Problem
Die Schuldnerin kündigte dem Kläger wirksam zum 31.7.2019 wegen Betriebsstilllegung. Der Kläger war der Auffassung, es sei noch während der Kündigungsfrist ein Betriebsübergang auf die spätere Schuldnerin beschlossen worden, welcher zum 1.8.2019 wirksam geworden sei. Dementsprechend nahm er die Schuldnerin auf Wiedereinstellung in Anspruch und erhob gegen eine vorsorgliche Kündigung der Schuldnerin Kündigungsschutzklage. Hinsichtlich des Wiedereinstellungsanspruchs bekam er in der ersten Instanz Recht.Während des Berufungsverfahrens wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Die Parteien streiten über eine wirksame Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Kläger.