BGH, Beschl. 30.1.2024 - VIII ZB 43/23
Renovierungs-AGB: Bestätigung der Rechtsprechung
Autor: Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2024
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2024
Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, trägt er für diesen Umstand die Darlegungs- und Beweislast. Die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Vornahmeklausel.
§ 535 Abs. 1 BGB
§ 535 Abs. 1 BGB