BGH, Urt. 27.10.2021 - VIII ZR 102/21
Belegeinsichtsrecht im Konzern
Autor: Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2022
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2022
Dem Mieter steht ein Einsichtsrecht in den Vertrag, den die von der Vermieterin mit der Erbringung von Betriebskostenleistungen beauftragte Schwestergesellschaft mit einem Subunternehmer geschlossen hat, nur zu, wenn mit der Schwestergesellschaft keine bestimmte Vergütung, sondern die Erstattung entstandener Kosten vereinbart ist.
BGB § 556 Abs. 3; § 259 Abs. 1
BGB § 556 Abs. 3; § 259 Abs. 1