BGH, Urt. 27.4.2022 - VIII ZR 304/21
Wohngemeinschaft: Wann müssen Vermieter dem Austausch von Mietern zustimmen?
Autor: RA FAMuWR FABau/ArchR Mathias Münch, BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2022
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2022
Allein aus der Vermietung an mehrere Personen und der erteilten Zustimmung zu einem Mieterwechsel ist nicht zu schließen, dass ein Anspruch auf Zustimmung zu weiteren Mieterwechseln vereinbart ist. Nur wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass sich die Zusammensetzung der Mieterschaft oft und in kurzen Zeitabständen ändert, und wenn absehbar ist, dass einzelne Mieter den Wohnraum nur für kurze Zeit benötigen, kann von einem vertraglich vereinbarten Recht zum Mieterwechsel ausgegangen werden.
BGB §§ 133, 157, 540, 553
BGB §§ 133, 157, 540, 553