Eigentümerversammlung: Anforderungen an die Ladung
Autor: RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2012
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2012
In der Ladung müssen die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet werden, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen der vorgesehene Beschluss hat. Eine ordnungsgemäße Beschlussfassung kann es im Einzelfall erfordern, den Wohnungseigentümern in der Einladung eine Unterlage zur Verfügung zu stellen, um ihnen eine inhaltliche Befassung mit dem Beschlussgegenstand zu ermöglichen.
BGH, Urt. v. 13.1.2012 - V ZR 129/11
Vorinstanz: LG Köln - 29 S 222/10
WEG § 23
BGH, Urt. v. 13.1.2012 - V ZR 129/11
Vorinstanz: LG Köln - 29 S 222/10
WEG § 23