Einkommensteuer: Bestattungskosten keine Unterhaltsleistungen für Ex-Ehegatten im Rahmen des Realsplittings
Autor: RAin Susanne Christ, FAStR, Steuer- und Wirtschaftskanzlei, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 03/2015
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 03/2015
1. Kosten für die Beerdigung eines bis zu seinem Tod unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten sind nicht als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig.2. Entstehen die Beerdigungskosten zwangsläufig, können sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen die Einkommensteuer mindern.
BFH, Urt. v. 20.8.2014 - X R 26/12
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a
BFH, Urt. v. 20.8.2014 - X R 26/12
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a