Elektroautos: Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es?
02.12.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Bu - Anwalt-Suchservice Das Elektromobilitätsgesetz gibt E-Autos einige Sonderrechte, über die Fahrer von "Verbrennern" in der Regel nicht Bescheid wissen. Manche Elektroautos fahren ohne das neue "E-Kennzeichen" herum, andere mit – was bedeutet das? Wie haben sich Elektro-Fahrer an Ladestationen zu verhalten? Drohen ihnen Strafen, wenn sie mit leerer Batterie liegenbleiben?
Das Elektromobilitätsgesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Es ermöglicht grundsätzlich für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge die Einführung einiger Sonderrechte im Straßenverkehr. Dies setzt allerdings voraus, dass dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Sonderrechte können zum Beispiel eingeführt werden für
- das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
- bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen davon,
- Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
- Parkgebühren auf öffentlichen Straßen und Wegen.
Einzelheiten dazu kann das Bundesverkehrsministerium per Verordnung bestimmen. Die Bevorrechtigungen in Anspruch nehmen können nur Fahrzeuge mit eindeutiger Kennzeichnung.
Gemeinden können bestimmen, dass Elektrofahrzeuge an besonders für sie reservierten Stellen parken dürfen. Sie können erlauben, dass sie auch bestimmte Fahrspuren wie Busspuren mitnutzen dürfen, dass E-Autos von Durchfahrtverboten ausgenommen sind oder weniger Parkgebühren zahlen müssen. All dies wird im Einzelfall entsprechend ausgeschildert. Häufig passiert dies durch das neue Zusatzschild mit dem Symbol eines E-Fahrzeuges (rechteckiges Schild, schwarz auf weißem Grund, Auto mit Stromkabel und dem Zusatz "frei"). Dieses ist z. B. Verkehrszeichen Nr. 25.1 bzw. 27.1 im Anhang der StVO.
Meist sind Ladestationen durch das Elektrofahrzeug-Schild mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" oder ähnlich ausgeschildert. Dort dürfen also ausschließlich E-Fahrzeuge parken, und auch diese nur während des Ladevorgangs. Oft ist dies mit einem Parkverbot für alle anderen Fahrzeuge kombiniert. Alles, was kein E-Auto ist oder nicht gerade lädt, riskiert also, abgeschleppt zu werden.
Immer häufiger sieht man Fahrzeuge mit einem großen "E" am Ende des Kennzeichens. Dieses "E" ist die Voraussetzung dafür, besonders ausgeschilderte Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen zu können. Das E-Kennzeichen können (nicht: müssen) Halter von reinen Batterie-Elektroautos, von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen beantragen.
Ein E-Kennzeichen tragen können Autos der Fahrzeugklassen M1, N1, N2, L3e, L4e, L5e und L7e. Ob dies auf das eigene Fahrzeug zutrifft, kann man in der
Zulassungsbescheinigung I nachsehen (Angabe der Kraftstoffart/Energiequelle in Feld 10). Je nach Fall kostet das E-Kennzeichen knapp 30 bis 60 Euro. Der Preisunterschied erklärt sich dadurch, dass es aufwändiger wird, wenn durch Erschöpfung der Zahl der Stellen auf dem Nummernschild ein ganz neues Kennzeichen ausgestellt werden muss.
In Deutschland können Halter ausländischer E-Fahrzeuge eine E-Plakette beantragen. Mit dieser können sie dann auch von den ausgeschilderten Sonderrechten für E-Autos Gebrauch machen. Die E-Plakette ist rund und zeigt ein schwarzes E auf blauem Grund sowie ein Elektroauto-Symbol. Sie ist hinten am Fahrzeug anzubringen. Benötigt werden dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder sonstige geeignete Unterlagen. Die Kosten betragen 19,90 Euro.
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erhalten die Plakette nur, wenn sie
- eine Kohlendioxidemission von maximal 50 Gramm / Km aufweisen oder
- eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern haben. Bei Erstzulassung vor 2018 sind es mindestens 30 Kilometer.
Keine Plakette benötigen E-Autos, deren ausländisches Kennzeichen bereits ihre Einstufung als Elektroauto bestätigt oder die eine entsprechende ausländische Plakette tragen.
Eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe ist für die Einfahrt in eine Umweltzone zusätzlich erforderlich.
Noch ist die Zahl der Elektro-Ladestationen begrenzt. Wer mit leerer Batterie liegenbleibt, unterliegt den gleichen Regeln, wie ein Fahrer mit einem Verbrennungsmotor-Auto mit leerem Tank. Das bedeutet: Bleibt man an einer Autobahn oder Kraftfahrstraße liegen, wird ein Bußgeld für unzulässiges Halten oder Parken fällig. Der Grund: Ein leerer Tank gilt nicht als technische Panne, wegen der man den Seiten- oder Pannenstreifen nutzen darf. Es liegt allein in der Verantwortung des Fahrers, dass Tank oder Akku ausreichend voll sind.
Wer wegen eines leeren Tanks oder einer leeren E-Auto-Batterie an einer Autobahn oder Kraftfahrstraße anhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 StVO. Dies führt zu einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 35. Wer parkt – also mehr als drei Minuten lang anhält – muss ein Bußgeld von 70 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. 85 Euro und ein Punkt sind es bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, 105 Euro und ein Punkt bei einem Unfall. Diese Regeln gelten sowohl für Elektroautos, als auch für Autos mit Verbrennungsmotor.
Ein Elektroauto verursacht beim Fahren keinen Feinstaub. Trotzdem gilt: Ohne Feinstaubplakette darf auch ein gekennzeichnetes E-Auto nicht in die Umweltzone. Die grüne Plakette zu erhalten, dürfte jedoch kein Problem sein.
In vielen dicht bewohnten Gebieten gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen einer befürchteten Lärmbelästigung von Anwohnern. Auch hier gelten keine Sonderregeln für E-Autos. So sind Tempolimits mit dem Zusatzschild "Lärmschutz" trotz Elektromotor zu beachten. Denn: Der Zusatz "Lärmschutz" dient nur der höheren Akzeptanz und hat keine rechtlichen Auswirkungen. Er gilt also für alle.
Für reine Elektroautos gilt: Wurden oder werden sie zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen, müssen ihre Halter bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen. Diese Steuerbefreiung ist jedoch bis zum 31.12.2030 befristet. Wer also 2024 oder 2025 ein E-Auto kauft, kann die Vergünstigung nicht mehr voll ausnutzen. Wenn das E-Auto den Halter wechselt bzw. verkauft wird, geht die Steuerbefreiung auf den neuen Halter über – aber auch nur bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis 31.12.2030.
Von einem weiteren Steuervorteil profitieren seit 1.1.2017 Arbeitnehmer: Stellt der Arbeitgeber zum Aufladen des E-Fahrzeugs (dies gilt auch für E-Bikes und S-Pedelecs!) kostenlosen Strom zur Verfügung, müssen Arbeitnehmer diesen nicht als "geldwerten Vorteil" versteuern.
Für Autos mit Verbrennungsmotor gilt: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil dieser Privatnutzung mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Kalendermonat versteuern. Bei Elektroautos oder Plug-in-Hybriden sinkt dieser Satz auf 0,5 %.
Auf 0,25 % sinkt der Satz für E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeuge bei Einhaltung einer bestimmten Preisgrenze. Seit 1.1.2024 liegt diese bei einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro. Diese Steuervergünstigung ist jedoch bis Ende 2030 befristet.
Die frühere BAFA-Förderung für Elektroautos ist am 18.12.2023 ausgelaufen. Allerdings befinden sich die Hersteller in einem Preiskampf und gewähren zum Teil deutliche Rabatte.
Auch bei E-Autos richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach den Typ- und Regionalklassen. Mit zunehmenden Erfahrungswerten der Versicherungen zeigt sich: Bei reinen Haftpflichtversicherungen gibt es kaum Preisunterschiede zum Verbrennungsmotor. Vollkaskoversicherungen sind jedoch nach einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox oft deutlich teuer als bei Verbrennern. Der Grund liegt in den deutlich höheren Reparaturkosten für Elektroauto-spezifische Teile. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnete im Juli 2024 bei der Reparatur eines Schadens mit durchschnittlich um 25 % höheren Reparaturkosten bei einem Elektroauto. Käufer sollten darauf achten, dass der Versicherungsvertrag Schäden am Akku einschließt; auch solche durch Bedienfehler.
Für das Elektroauto gelten verschiedene besondere Regeln. Wer im Straßenverkehr mit diesen Vorgaben in Konflikt kommt, kann bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht fachlichen Rat und Unterstützung erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
1. Sonderrechte: Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge Sonderrechte wie bspw. kostenloses oder vergünstigtes Parken und die Nutzung spezieller Fahrspuren.
2. Parken / Liegenbleiben: An Ladestationen dürfen nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Fahrern, die mit einer leeren Batterie liegenbleiben, drohen die gleichen Bußgelder, wie Fahrern von Verbrennungsmotoren mit leerem Tank.
3. Steuervergünstigungen / Versicherungen: Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 2011 und 2025 zugelassen wurden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Versicherungsprämie kann aufgrund teurerer Reparaturen höher ausfallen. Schäden am Akku sollten mitversichert sein.
1. Sonderrechte: Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge Sonderrechte wie bspw. kostenloses oder vergünstigtes Parken und die Nutzung spezieller Fahrspuren.
2. Parken / Liegenbleiben: An Ladestationen dürfen nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Fahrern, die mit einer leeren Batterie liegenbleiben, drohen die gleichen Bußgelder, wie Fahrern von Verbrennungsmotoren mit leerem Tank.
3. Steuervergünstigungen / Versicherungen: Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 2011 und 2025 zugelassen wurden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Versicherungsprämie kann aufgrund teurerer Reparaturen höher ausfallen. Schäden am Akku sollten mitversichert sein.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Welche Sonderrechte für E-Autos enthält das Elektromobilitätsgesetz? Wie werden die Sonderrechte für E-Autos umgesetzt? Dürfen Elektroautos an der Ladestation parken? Was bedeuten die neuen Autonummern mit dem "E"? Welche Regeln gelten in Deutschland für ausländische E-Autos? Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn mein E-Auto mit leerer Batterie liegen bleibt? Brauche ich eine Feinstaubplakette für mein E-Auto? Gelten Tempolimits wegen Lärmschutz auch für E-Autos? Was kostet ein E-Auto an KFZ-Steuer? Was gilt bei E-Autos als Dienstwagen? Gibt es eine Elektroauto-Förderung? Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten? Praxistipp zum E-Auto Welche Sonderrechte für E-Autos enthält das Elektromobilitätsgesetz?
Das Elektromobilitätsgesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Es ermöglicht grundsätzlich für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge die Einführung einiger Sonderrechte im Straßenverkehr. Dies setzt allerdings voraus, dass dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Sonderrechte können zum Beispiel eingeführt werden für
- das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
- bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen davon,
- Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
- Parkgebühren auf öffentlichen Straßen und Wegen.
Einzelheiten dazu kann das Bundesverkehrsministerium per Verordnung bestimmen. Die Bevorrechtigungen in Anspruch nehmen können nur Fahrzeuge mit eindeutiger Kennzeichnung.
Wie werden die Sonderrechte für E-Autos umgesetzt?
Gemeinden können bestimmen, dass Elektrofahrzeuge an besonders für sie reservierten Stellen parken dürfen. Sie können erlauben, dass sie auch bestimmte Fahrspuren wie Busspuren mitnutzen dürfen, dass E-Autos von Durchfahrtverboten ausgenommen sind oder weniger Parkgebühren zahlen müssen. All dies wird im Einzelfall entsprechend ausgeschildert. Häufig passiert dies durch das neue Zusatzschild mit dem Symbol eines E-Fahrzeuges (rechteckiges Schild, schwarz auf weißem Grund, Auto mit Stromkabel und dem Zusatz "frei"). Dieses ist z. B. Verkehrszeichen Nr. 25.1 bzw. 27.1 im Anhang der StVO.
Elektroautos: Parken an der Ladestation erlaubt?
Dürfen Elektroautos an der Ladestation parken?
Meist sind Ladestationen durch das Elektrofahrzeug-Schild mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" oder ähnlich ausgeschildert. Dort dürfen also ausschließlich E-Fahrzeuge parken, und auch diese nur während des Ladevorgangs. Oft ist dies mit einem Parkverbot für alle anderen Fahrzeuge kombiniert. Alles, was kein E-Auto ist oder nicht gerade lädt, riskiert also, abgeschleppt zu werden.
Was bedeuten die neuen Autonummern mit dem "E"?
Immer häufiger sieht man Fahrzeuge mit einem großen "E" am Ende des Kennzeichens. Dieses "E" ist die Voraussetzung dafür, besonders ausgeschilderte Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen zu können. Das E-Kennzeichen können (nicht: müssen) Halter von reinen Batterie-Elektroautos, von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen beantragen.
Ein E-Kennzeichen tragen können Autos der Fahrzeugklassen M1, N1, N2, L3e, L4e, L5e und L7e. Ob dies auf das eigene Fahrzeug zutrifft, kann man in der
Zulassungsbescheinigung I nachsehen (Angabe der Kraftstoffart/Energiequelle in Feld 10). Je nach Fall kostet das E-Kennzeichen knapp 30 bis 60 Euro. Der Preisunterschied erklärt sich dadurch, dass es aufwändiger wird, wenn durch Erschöpfung der Zahl der Stellen auf dem Nummernschild ein ganz neues Kennzeichen ausgestellt werden muss.
Welche Regeln gelten in Deutschland für ausländische E-Autos?
In Deutschland können Halter ausländischer E-Fahrzeuge eine E-Plakette beantragen. Mit dieser können sie dann auch von den ausgeschilderten Sonderrechten für E-Autos Gebrauch machen. Die E-Plakette ist rund und zeigt ein schwarzes E auf blauem Grund sowie ein Elektroauto-Symbol. Sie ist hinten am Fahrzeug anzubringen. Benötigt werden dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder sonstige geeignete Unterlagen. Die Kosten betragen 19,90 Euro.
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erhalten die Plakette nur, wenn sie
- eine Kohlendioxidemission von maximal 50 Gramm / Km aufweisen oder
- eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern haben. Bei Erstzulassung vor 2018 sind es mindestens 30 Kilometer.
Keine Plakette benötigen E-Autos, deren ausländisches Kennzeichen bereits ihre Einstufung als Elektroauto bestätigt oder die eine entsprechende ausländische Plakette tragen.
Eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe ist für die Einfahrt in eine Umweltzone zusätzlich erforderlich.
Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn mein E-Auto mit leerer Batterie liegen bleibt?
Noch ist die Zahl der Elektro-Ladestationen begrenzt. Wer mit leerer Batterie liegenbleibt, unterliegt den gleichen Regeln, wie ein Fahrer mit einem Verbrennungsmotor-Auto mit leerem Tank. Das bedeutet: Bleibt man an einer Autobahn oder Kraftfahrstraße liegen, wird ein Bußgeld für unzulässiges Halten oder Parken fällig. Der Grund: Ein leerer Tank gilt nicht als technische Panne, wegen der man den Seiten- oder Pannenstreifen nutzen darf. Es liegt allein in der Verantwortung des Fahrers, dass Tank oder Akku ausreichend voll sind.
Wer wegen eines leeren Tanks oder einer leeren E-Auto-Batterie an einer Autobahn oder Kraftfahrstraße anhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 StVO. Dies führt zu einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 35. Wer parkt – also mehr als drei Minuten lang anhält – muss ein Bußgeld von 70 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. 85 Euro und ein Punkt sind es bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, 105 Euro und ein Punkt bei einem Unfall. Diese Regeln gelten sowohl für Elektroautos, als auch für Autos mit Verbrennungsmotor.
Brauche ich eine Feinstaubplakette für mein E-Auto?
Ein Elektroauto verursacht beim Fahren keinen Feinstaub. Trotzdem gilt: Ohne Feinstaubplakette darf auch ein gekennzeichnetes E-Auto nicht in die Umweltzone. Die grüne Plakette zu erhalten, dürfte jedoch kein Problem sein.
Gelten Tempolimits wegen Lärmschutz auch für E-Autos?
In vielen dicht bewohnten Gebieten gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen einer befürchteten Lärmbelästigung von Anwohnern. Auch hier gelten keine Sonderregeln für E-Autos. So sind Tempolimits mit dem Zusatzschild "Lärmschutz" trotz Elektromotor zu beachten. Denn: Der Zusatz "Lärmschutz" dient nur der höheren Akzeptanz und hat keine rechtlichen Auswirkungen. Er gilt also für alle.
Was kostet ein E-Auto an KFZ-Steuer?
Für reine Elektroautos gilt: Wurden oder werden sie zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen, müssen ihre Halter bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen. Diese Steuerbefreiung ist jedoch bis zum 31.12.2030 befristet. Wer also 2024 oder 2025 ein E-Auto kauft, kann die Vergünstigung nicht mehr voll ausnutzen. Wenn das E-Auto den Halter wechselt bzw. verkauft wird, geht die Steuerbefreiung auf den neuen Halter über – aber auch nur bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis 31.12.2030.
Von einem weiteren Steuervorteil profitieren seit 1.1.2017 Arbeitnehmer: Stellt der Arbeitgeber zum Aufladen des E-Fahrzeugs (dies gilt auch für E-Bikes und S-Pedelecs!) kostenlosen Strom zur Verfügung, müssen Arbeitnehmer diesen nicht als "geldwerten Vorteil" versteuern.
Was gilt bei E-Autos als Dienstwagen?
Für Autos mit Verbrennungsmotor gilt: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil dieser Privatnutzung mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Kalendermonat versteuern. Bei Elektroautos oder Plug-in-Hybriden sinkt dieser Satz auf 0,5 %.
Auf 0,25 % sinkt der Satz für E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeuge bei Einhaltung einer bestimmten Preisgrenze. Seit 1.1.2024 liegt diese bei einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro. Diese Steuervergünstigung ist jedoch bis Ende 2030 befristet.
Gibt es eine Elektroauto-Förderung?
Die frühere BAFA-Förderung für Elektroautos ist am 18.12.2023 ausgelaufen. Allerdings befinden sich die Hersteller in einem Preiskampf und gewähren zum Teil deutliche Rabatte.
Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?
Auch bei E-Autos richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach den Typ- und Regionalklassen. Mit zunehmenden Erfahrungswerten der Versicherungen zeigt sich: Bei reinen Haftpflichtversicherungen gibt es kaum Preisunterschiede zum Verbrennungsmotor. Vollkaskoversicherungen sind jedoch nach einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox oft deutlich teuer als bei Verbrennern. Der Grund liegt in den deutlich höheren Reparaturkosten für Elektroauto-spezifische Teile. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnete im Juli 2024 bei der Reparatur eines Schadens mit durchschnittlich um 25 % höheren Reparaturkosten bei einem Elektroauto. Käufer sollten darauf achten, dass der Versicherungsvertrag Schäden am Akku einschließt; auch solche durch Bedienfehler.
Praxistipp zum E-Auto
Für das Elektroauto gelten verschiedene besondere Regeln. Wer im Straßenverkehr mit diesen Vorgaben in Konflikt kommt, kann bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht fachlichen Rat und Unterstützung erhalten.
(Bu)