Erbschaft: 12 Punkte, die Erben unbedingt beachten sollten
29.08.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft: Mit der Erbschaft übernimmt man auch Schulden. Erben müssen innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
2. Haftung für Nachlassschulden: Wer eine Erbschaft annimmt, haftet grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen, kann die Haftung aber durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beschränken.
3. Erbschein, Erbauseinandersetzung und Steuern: Oft wird ein Erbschein für den Nachweis der Erbenstellung benötigt. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam regeln muss. Zudem ist eine Meldung beim Finanzamt nötig (Erbschaftsteuer).
1. Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft: Mit der Erbschaft übernimmt man auch Schulden. Erben müssen innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
2. Haftung für Nachlassschulden: Wer eine Erbschaft annimmt, haftet grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen, kann die Haftung aber durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beschränken.
3. Erbschein, Erbauseinandersetzung und Steuern: Oft wird ein Erbschein für den Nachweis der Erbenstellung benötigt. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam regeln muss. Zudem ist eine Meldung beim Finanzamt nötig (Erbschaftsteuer).
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Punkt 1: Wie wird man zum Erben? Punkt 2: Welche Versicherungen hatte der Erblasser? Punkt 3: Welche Schulden hatte der Erblasser? Punkt 4: Wie schlägt man eine Erbschaft aus? Punkt 5: Was steht im Testament? Punkt 6: Wie entsteht eine Erbengemeinschaft? Punkt 7: Wie erben Ehepartner? Punkt 8: Welche Vorteile und Nachteile haben Vollmachten? Punkt 9: Sterbeurkunde beantragen Punkt 10: Wann braucht man einen Erbschein? Punkt 11: Mietwohnung des Erblassers kündigen Punkt 12: Laufende Verbraucherverträge kündigen Praxistipp zur Erbschaft Punkt 1: Wie wird man zum Erben?
Eine Erbschaft kann auf zwei Arten zustande kommen: aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag. Bei der gesetzlichen Erbfolge ist der Anteil der jeweiligen Person am Erbe vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Bei einem Testament kann der Erblasser individuelle Regelungen treffen. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Mit Hilfe eines Testaments können Personen enterbt werden, die bei gesetzlicher Erbfolge erben würden. Diese bekommen dann in der Regel einen Pflichtteil, den ihnen die Erben auszahlen müssen. Erben müssen Pflichtteilsberechtigten bestimmte Auskünfte erteilen. Zum Beispiel müssen sie ihnen ein Nachlassverzeichnis zur Verfügung stellen.
Punkt 2: Welche Versicherungen hatte der Erblasser?
Als ersten Schritt sollten Angehörige prüfen, ob es irgendwelche Versicherungen zu ihren Gunsten gibt. Wenn der Erblasser zum Beispiel eine Lebensversicherung hatte, will der Versicherer nämlich nach 48 bis 72 Stunden – je nach Versicherungsgesellschaft – über den Sterbefall informiert werden. Bei einer Unfallversicherung beträgt die Frist meist 48 Stunden. Auch bei einer Sterbegeldversicherung gelten kurze Fristen. Der Versicherungsvertrag regelt, an welche Person die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Ob diese Person Erbe ist, ist nicht entscheidend.
Auch die anderen Versicherungen des Verstorbenen sind dann über den Todesfall zu informieren, zum Beispiel die Krankenkasse, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung, Wohngebäudeversicherung.
Punkt 3: Welche Schulden hatte der Erblasser?
Erben sollten so schnell wie möglich feststellen, ob der Nachlass tatsächlich wertvoll ist oder womöglich nur aus Schulden besteht. Auch die Schulden werden nämlich vererbt. Dies bezeichnet man als Gesamtrechtsnachfolge.
Erben müssen die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten bezahlen. Dazu gehören die Schulden des Verstorbenen und die Verbindlichkeiten durch den Erbfall selbst, etwa die Bestattungskosten. Daher empfiehlt es sich für Erben, sich schnell einen Überblick über die Finanzlage des Verstorbenen zu machen. Dabei kann eine über den Tod hinaus erteilte Bankvollmacht helfen. So kann man zum Beispiel den Kontostand oder Geldanlagen einsehen. Unbedingt geachtet werden sollte auch auf laufende Zahlungspflichten, etwa für Kredite oder Abos.
Ist der Nachlass überschuldet, übersteigen die Schulden und Zahlungsverpflichtungen also das Vermögen, sollte man das Erbe ausschlagen. Dann erhält man zwar überhaupt nichts, erbt aber auch keine Schulden.
Wichtig: Beantragen Sie in dieser Phase keinen Erbschein. Sobald Sie dies tun, haben Sie das Erbe angenommen.
Punkt 4: Wie schlägt man eine Erbschaft aus?
Wer eine Erbschaft annehmen will, muss nichts Besonderes tun. Aktiv werden muss man jedoch, wenn man die Erbschaft nicht will.
Erben können innerhalb von sechs Wochen die Erbschaft ausschlagen. Dazu müssen Sie beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben. Diese kann auf der Geschäftsstelle niedergeschrieben oder von einem Notar beglaubigt und dem Nachlassgericht übergeben werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Erbe von der Erbschaft erfährt. Beruht die Erbschaft auf einem Testament, beginnt die Frist frühestens mit Bekanntgabe der Erbschaft durch das Nachlassgericht. Hat der Erblasser ganz im Ausland gewohnt oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Als Folge einer Erbausschlagung wird derjenige Erbe, der in der Rangfolge als nächster an der Reihe ist. Schlagen alle das Erbe aus, erbt der Staat. Dieser kommt jedoch nicht für die Schulden auf.
Vorsicht: Wer sich wie ein Erbe verhält, hat womöglich allein durch sein Verhalten schon die Erbschaft angenommen.
Wenn Sie die Ausschlagungsfrist verpassen, können Sie unter Umständen die Annahme der Erbschaft anfechten, etwa wegen Irrtums. Dabei ist anwaltliche Beratung unabdingbar.
Punkt 5: Was steht im Testament?
Viele Menschen kennen leider die erbrechtlichen Regelungen nicht und schreiben munter in ihr Testament alles hinein, was ihnen einfällt. Es kommt auch vor, dass die Regelungen im Testament widersprüchlich sind, vielleicht mehrfach geändert wurden oder unklar formuliert sind. Zum Teil werden auch unpassende Muster aus dem Internet verwendet. In solchen Fällen ist Streit unter den Angehörigen oft die Folge. Ist eine solche Situation absehbar, empfiehlt es sich, das Testament von einem Anwalt auf seinen wahren Inhalt prüfen zu lassen.
Punkt 6: Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?
Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Dazu kommt es oft bei gesetzlicher Erbfolge. Gerade dann handelt es sich nicht selten um Personen, die im richtigen Leben kaum noch etwas miteinander zu tun haben. Dies führt in einigen Fällen zu schweren Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen – zum Beispiel um die Frage, ob das Elternhaus verkauft, weiter bewohnt oder vermietet wird, wer Erinnerungsstücke erhalten soll oder gar um einen elterlichen Betrieb.
Wichtig: Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft dürfen sich nicht nach Belieben am Nachlass bedienen. Stattdessen müssen die Erben diesen erhalten und gemeinsam verwalten, um schließlich gemeinsam eine sogenannte Erbauseinandersetzung durchzuführen und ihn aufzuteilen. Für die einzelnen Erben empfiehlt es sich, sich zunächst mit den anderen Erben in Verbindung zu setzen und sich über das weitere Vorgehen zu einigen.
Punkt 7: Wie erben Ehepartner?
Ehepartner sind gesetzliche Erben neben den Verwandten. Sie setzen sich in vielen Fällen auch gegenseitig im Testament als Erben ein. Oft wird dafür das sogenannte Berliner Testament verwendet. Dabei beerben sich beide Ehegatten gegenseitig. Erst wenn der zweite verstirbt, erben die Kinder alles. Wenn dabei Verfügungen auf Gegenseitigkeitsbasis getroffen werden, können diese nach dem Tod eines Ehepartners nicht vom anderen widerrufen werden.
Punkt 8: Welche Vorteile und Nachteile haben Vollmachten?
Viele Abwicklungen bei einer Erbschaft werden durch eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erleichtert. Ohne sie erhält man nicht einmal Informationen über den Kontostand. Hat jedoch die falsche Person eine solche Vollmacht, ist vielleicht plötzlich das Geld weg, das eigentlich jemand anders geerbt hat. Daher sollten die Erben Vollmachten des Erblassers gegenüber Personen, denen sie nicht absolut vertrauen, sofort kündigen und dies auch der Bank mitteilen. Dieses Recht haben sie.
Punkt 9: Sterbeurkunde beantragen
Beim örtlichen Standesamt kann man eine Sterbeurkunde beantragen. Diese hilft zum Beispiel dabei, Verträge des Verstorbenen zu kündigen. Für den Antrag benötigt man den ärztlichen Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde und ggf. eine Heiratsurkunde oder ein Familienstammbuch. Um die Sterbeurkunde kümmert sich häufig das Bestattungsunternehmen.
Punkt 10: Wann braucht man einen Erbschein?
Ein Erbschein bestätigt den Status einer Person als Erbe einer anderen. Daraus ergibt sich, wer den Verstorbenen beerbt und – bei mehreren Erben – mit welchem Anteil. Einen Erbschein beantragt man beim Nachlassgericht. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Nachlasses.
Einige Banken verlangen immer noch einen Erbschein als Nachweis, dass man Erbe ist. Der Bundesgerichtshof betrachtet jedoch den Erbschein als Erbnachweis gegenüber einer Bank als überflüssig. Immerhin kann dieser einige Kosten verursachen. Den Gerichten zufolge reicht es gegenüber Banken und Versicherungen im Normalfall aus, das vom Nachlassgericht eröffnete Testament und die Sterbeurkunde vorzulegen (Urteil vom 8.10.2013, Az. XI ZR 401/12). Bei gesetzlicher Erbfolge ist entscheidend, ob sich diese durch andere Unterlagen eindeutig nachweisen lässt.
Banken und Versicherungen können jedoch auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn es ernsthafte Zweifel daran gibt, dass jemand Erbe ist. Beispiel: Das Testament ist nicht eindeutig oder es gibt andere Personen mit möglichem Erbanspruch.
Erforderlich ist ein Erbschein meist zur Umschreibung von Grundstücken beim Grundbuchamt. Auch dort kann jedoch ein notariell beurkundetes Testament oder ein ebensolcher Erbvertrag ausreichen und den Erbschein überflüssig machen (OLG Hamm, Beschluss vom 26.7.2013, Az. 15 W 248/13).
Punkt 11: Mietwohnung des Erblassers kündigen
Erben sollten wissen, dass der Mietvertrag des Verstorbenen nicht automatisch endet. Der Vertrag läuft weiter, bis er von den Erben gekündigt wird. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Erben müssen in diesem Zeitraum die Miete weiterzahlen. Hier handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Gekündigt werden muss innerhalb eines Monats, nachdem der Erbe von dem Todesfall erfahren hat.
Stehen neben dem Verstorbenen noch weitere Mieter im Mietvertrag, wird das Mietverhältnis per Gesetz mit diesen fortgesetzt. Die anderen Mieter haben die Möglichkeit, die Wohnung innerhalb von einem Monat mit gesetzlicher Frist (drei Monate) zu kündigen.
Wenn der oder die Verstorbene den Vertrag allein unterschrieben hat, dürfen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder im Haushalt wohnende Kinder in den Mietvertrag als Mieter eintreten. Machen sie davon keinen Gebrauch, haben auch andere Personen, die mit im gleichen Haushalt leben, das Recht auf Eintritt in den Vertrag.
Punkt 12: Laufende Verbraucherverträge kündigen
Die meisten von uns haben langfristige Verträge abgeschlossen, wie etwa Abos, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Handyverträge. Diese Verträge laufen nach dem Erbfall zunächst weiter und können auch weiter zu Abbuchungen vom Konto führen. Daher sollten sich Erben baldmöglichst einen Überblick über die vorhandenen Verträge des Erblassers verschaffen und diese kündigen. Meist reicht als Nachweis des Todesfalles eine Kopie der Sterbeurkunde aus.
Probleme tauchen oft beim sogenannten digitalen Nachlass auf. Dazu haben wir hier nähere Informationen für Sie zusammengestellt:
Dürfen Erben auf die Online-Accounts des Erblassers zugreifen?
Praxistipp zur Erbschaft
Bei vielen erbrechtlichen Fragen besteht Beratungsbedarf. Dabei geht es häufig um viel Geld. Einvernehmliche Lösungen können helfen, langwierige und teure Familienstreitigkeiten zu vermeiden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht kann oft zu einer Lösung des Problems führen. Dieser kann auch dabei helfen, die eigenen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
(Bu)