Erstattung von Miete neben Unterhalt
Autor: RiLG Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2016
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2016
Nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsam angemieteten Ehewohnung kann der dort verbleibende Ehepartner die Erstattung eines Teils der Miete verlangen, wenn der gezahlte Unterhalt die volle Miete nicht abdeckt. Allerdings erfasst dieser Gesamtschuldnerausgleich nur die Hälfte der Kosten, die über die Miete hinausgehen, die der zurückbleibende Ehepartner für eine angemessene Wohnung ohnehin zu zahlen hätte.
OLG Bremen, Beschl. v. 17.2.2016 - 4 WF 184/15
Vorinstanz: AG Bremerhaven, Beschl. v. 8.10.2015 - 154 F 759/15
BGB § 426 Abs. 1
OLG Bremen, Beschl. v. 17.2.2016 - 4 WF 184/15
Vorinstanz: AG Bremerhaven, Beschl. v. 8.10.2015 - 154 F 759/15
BGB § 426 Abs. 1