Wann sind Forderungen von Banken / Inkassounternehmen verjährt?
06.09.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Banken und Inkassounternehmen nehmen es mit Verjährungsfristen manchmal nicht so genau - schließlich wollen sie eine Forderung eintreiben und nicht zu Gunsten des Schuldners nach Gründen suchen, warum dieser nicht zu bezahlen braucht. Besonders auffällig war dies in der Zeit nach der Schuldrechtsreform von 2002, als die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt wurde. Da dies in der Öffentlichkeit kaum jemand registrierte, fanden sich viele Schuldner auch unter großen Schwierigkeiten zur Bezahlung von längst verjährten Forderungen bereit oder schlossen sogar jahrelange Ratenzahlungsvereinbarungen ab. Aber auch heute kommt es immer wieder vor, dass verjährte Forderungen eingetrieben werden - zum Beispiel, weil eine Bank Altforderungen an ein Inkassounternehmen verkauft. Gerade in Zeiten nach oben rasender Zinsen und wirtschaftlicher Unsicherheit kann so mancher Kunde sein Darlehen nicht mehr bedienen oder überzieht sein Konto.
Nicht alle Schulden verjähren innerhalb der gleichen Frist. Die Verjährungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist für eine Geldforderung beträgt seit 2002 drei Jahre. Dies ist zum Beispiel bei Forderungen von Banken der Fall, die von einem überzogenen Girokonto herrühren. Ebenso verjährt die Zahlung des Kaufpreises für Waren innerhalb von drei Jahren, wie auch Forderungen aus Abo-Verträgen, Handwerkerleistungen, die Mietzahlung für eine Wohnung oder Lohnforderungen aus einem Arbeitsverhältnis.
Drei Jahre vergehen schneller, als man denkt. Viele Gläubiger zögern oft lange, Forderungen durchzusetzen. Es lohnt sich also oft, Forderungen auf eine Verjährung hin zu prüfen.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem sie entstanden ist. Beispiel: Sie haben online eine Kamera gekauft. Die Forderung aus diesem Kaufvertrag ist am 12.5.2023 entstanden. Die Verjährung beginnt am 31.12.2023. Bis zum 31.12.2026 kann der Verkäufer noch sein Geld eintreiben. Ab 1.1.2027 ist die Forderung verjährt.
Hier ist übrigens das Datum entscheidend, an dem der jeweilige Anspruch entstanden ist - und nicht das Datum der Rechnungsstellung. Hat also zum Beispiel ein Handwerker im Mai 2023 Ihr Dach repariert und sie haben die Arbeit als ordnungsgemäß abgenommen, ist seine Werklohnforderung auch im Jahr 2023 entstanden. Die Verjährung beginnt am 31.12.2023 zu laufen - auch, wenn der Handwerker Ihnen die Rechnung erst am 5.1.2024 zuschickt.
Ein Inkassobüro kann eine Forderung auch noch dreißig Jahre lang geltend machen, wenn dafür ein vollstreckbarer Titel besteht. Vollstreckbare Titel sind ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis. Hier kann der Gläubiger innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren die Zwangsvollstreckung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers einleiten.
Inkassobüros nutzen die Titulierung einer Forderung gerne, um die Verjährungsfrist von drei Jahren auf dreißig Jahre zu verlängern - ganz besonders bei Schuldnern, bei denen sie damit rechnen, dass diese später wieder Geld haben werden, um ihre Schulden zu bezahlen - etwa durch eine neue Arbeit oder eine Erbschaft.
Sie haben Ihren Mietvertrag gekündigt und der Vermieter möchte nach Ihrem Auszug noch Schäden an den Badezimmerfliesen geltend machen? Schadensersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietwohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung.
Steuerschulden verjähren frühestens nach fünf Jahren, während Schulden gegenüber Krankenkassen erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem sie fällig geworden sind. Die Krankenkasse hat also vier Jahre Zeit, um ausstehende Versicherungsbeiträge einzutreiben. Vorsicht: Falls Sie die Beiträge vorsätzlich nicht gezahlt haben, dauert die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Wann weitere Forderungen verjähren - aus Gläubigersicht - beschreiben wir hier:
Jahresende: Verjährungsfristen beachten!
Die Verjährung müssen Sie als Schuldner ausdrücklich geltend machen, um die Zahlung zu vermeiden. Dies nennt man "die Einrede der Verjährung erheben". Dazu müssen Sie dem Gläubiger gegenüber erklären - am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein - dass die Forderung verjährt ist und Sie deswegen nicht zahlen werden. Rechtsgrundlage: § 214 BGB. Treibt ein Inkassobüro die Forderung im Namen eines anderen Gläubigers ein, kann es sich empfehlen, dies gegenüber beiden zu erklären.
Manche Inkassobüros empfehlen ihren Kunden sogar, trotz Verjährung einen Inkassoauftrag für eine Forderung zu erteilen - weil viele Schuldner mangels Wissen die Einrede der Verjährung nicht erheben und am Ende dann doch zahlen.
Nein. In § 214 Abs. 2 BGB ist ausdrücklich geregelt, dass Schuldner ihr Geld nicht zurückverlangen können, wenn sie in Unkenntnis der Verjährung gezahlt haben. Der Grund: Der Anspruch selbst erlischt durch die Verjährung nicht, er ist nur nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. Der Schuldner ist also berechtigt, die Leistung mit Hinweis auf die Verjährung zu verweigern. Wenn er trotzdem zahlt, ist das Geld jedoch weg.
Eine Verjährung wird unterbrochen, wenn sie "gehemmt" wird. Sie läuft also danach weiter. Zu einer Hemmung der Verjährung kommt es zum Beispiel durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch. Dann ist die Verjährung gehemmt, bis einer sich weigert, die Verhandlungen fortzusetzen. Die Verjährungsfrist endet dann frühestens drei Monate nach Ende der Verhandlungen, § 203 BGB.
Auch die Einleitung rechtlicher Schritte hemmt nach § 204 BGB die Verjährung. Dazu gehören die Erhebung einer Klage bei Gericht oder ein Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren, die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und der Beginn eines Schiedsverfahrens. In diesen Fällen endet die Hemmung sechs Monate nach der Entscheidung oder der anderweitigen Beendigung des jeweiligen eingeleiteten Verfahrens.
Eine Verjährung kann auch gehemmt sein, weil der Gläubiger durch höhere Gewalt am Eintreiben der Forderung gehindert wird.
Relativ neu ist die Hemmung der Verjährung bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Die Verjährung von Ansprüchen, die auf dieser beruhen, ist per Gesetz bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres der geschädigten Person gehemmt. Falls die geschädigte Person mit Täter/Täterin im gleichen Haushalt lebt, ist die Verjährung gehemmt, bis sie dort ausgezogen ist (§ 208 BGB).
Häufig lohnt sich der Gang zum Anwalt, da dieser in der Regel schnell feststellen kann, ob geltend gemachte Forderungen zu Unrecht erhoben werden bzw. verjährt sind. Banken bzw. Inkassounternehmen sehen in so manchem Fall bereits auf das erste Anschreiben eines Anwalts hin von weiteren Schritten ab und bestätigen teils sogar verbindlich, dass keine Forderungen mehr bestehen. Der richtige Ansprechpartner für Forderungen aus Vertragsverhältnissen ist ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
Das Wichtigste in Kürze
1. Grundverjährungsfrist: Geldforderungen verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Spezielle Gesetze können aber auch kürzere und längere Verjährungsfristen bestimmen.
2. Beginn der Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Unerheblich ist, wann die Rechnung gestellt wird.
3. Unterbrechung der Verjährung: Verschiedene Maßnahmen können die Verjährung unterbrechen (hemmen), z.B. Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner oder die Einleitung rechtlicher Schritte.
1. Grundverjährungsfrist: Geldforderungen verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Spezielle Gesetze können aber auch kürzere und längere Verjährungsfristen bestimmen.
2. Beginn der Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Unerheblich ist, wann die Rechnung gestellt wird.
3. Unterbrechung der Verjährung: Verschiedene Maßnahmen können die Verjährung unterbrechen (hemmen), z.B. Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner oder die Einleitung rechtlicher Schritte.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann verjährt eine Geldforderung? Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen? Wann kann ein Inkassobüro eine Forderung 30 Jahre lang geltend machen? Welche anderen Verjährungsfristen sind für Verbraucher wichtig? Wie mache ich die Verjährung einer Inkassoforderung geltend? Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn ich trotz Verjährung gezahlt habe? Was bedeutet "Hemmung der Verjährung"? Praxistipp zur Verjährung von Inkassoforderungen Wann verjährt eine Geldforderung?
Nicht alle Schulden verjähren innerhalb der gleichen Frist. Die Verjährungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist für eine Geldforderung beträgt seit 2002 drei Jahre. Dies ist zum Beispiel bei Forderungen von Banken der Fall, die von einem überzogenen Girokonto herrühren. Ebenso verjährt die Zahlung des Kaufpreises für Waren innerhalb von drei Jahren, wie auch Forderungen aus Abo-Verträgen, Handwerkerleistungen, die Mietzahlung für eine Wohnung oder Lohnforderungen aus einem Arbeitsverhältnis.
Drei Jahre vergehen schneller, als man denkt. Viele Gläubiger zögern oft lange, Forderungen durchzusetzen. Es lohnt sich also oft, Forderungen auf eine Verjährung hin zu prüfen.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem sie entstanden ist. Beispiel: Sie haben online eine Kamera gekauft. Die Forderung aus diesem Kaufvertrag ist am 12.5.2023 entstanden. Die Verjährung beginnt am 31.12.2023. Bis zum 31.12.2026 kann der Verkäufer noch sein Geld eintreiben. Ab 1.1.2027 ist die Forderung verjährt.
Hier ist übrigens das Datum entscheidend, an dem der jeweilige Anspruch entstanden ist - und nicht das Datum der Rechnungsstellung. Hat also zum Beispiel ein Handwerker im Mai 2023 Ihr Dach repariert und sie haben die Arbeit als ordnungsgemäß abgenommen, ist seine Werklohnforderung auch im Jahr 2023 entstanden. Die Verjährung beginnt am 31.12.2023 zu laufen - auch, wenn der Handwerker Ihnen die Rechnung erst am 5.1.2024 zuschickt.
Wann kann ein Inkassobüro eine Forderung 30 Jahre lang geltend machen?
Ein Inkassobüro kann eine Forderung auch noch dreißig Jahre lang geltend machen, wenn dafür ein vollstreckbarer Titel besteht. Vollstreckbare Titel sind ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis. Hier kann der Gläubiger innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren die Zwangsvollstreckung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers einleiten.
Inkassobüros nutzen die Titulierung einer Forderung gerne, um die Verjährungsfrist von drei Jahren auf dreißig Jahre zu verlängern - ganz besonders bei Schuldnern, bei denen sie damit rechnen, dass diese später wieder Geld haben werden, um ihre Schulden zu bezahlen - etwa durch eine neue Arbeit oder eine Erbschaft.
Welche anderen Verjährungsfristen sind für Verbraucher wichtig?
Sie haben Ihren Mietvertrag gekündigt und der Vermieter möchte nach Ihrem Auszug noch Schäden an den Badezimmerfliesen geltend machen? Schadensersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietwohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung.
Steuerschulden verjähren frühestens nach fünf Jahren, während Schulden gegenüber Krankenkassen erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem sie fällig geworden sind. Die Krankenkasse hat also vier Jahre Zeit, um ausstehende Versicherungsbeiträge einzutreiben. Vorsicht: Falls Sie die Beiträge vorsätzlich nicht gezahlt haben, dauert die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Wann weitere Forderungen verjähren - aus Gläubigersicht - beschreiben wir hier:
Jahresende: Verjährungsfristen beachten!
Wie mache ich die Verjährung einer Inkassoforderung geltend?
Die Verjährung müssen Sie als Schuldner ausdrücklich geltend machen, um die Zahlung zu vermeiden. Dies nennt man "die Einrede der Verjährung erheben". Dazu müssen Sie dem Gläubiger gegenüber erklären - am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein - dass die Forderung verjährt ist und Sie deswegen nicht zahlen werden. Rechtsgrundlage: § 214 BGB. Treibt ein Inkassobüro die Forderung im Namen eines anderen Gläubigers ein, kann es sich empfehlen, dies gegenüber beiden zu erklären.
Manche Inkassobüros empfehlen ihren Kunden sogar, trotz Verjährung einen Inkassoauftrag für eine Forderung zu erteilen - weil viele Schuldner mangels Wissen die Einrede der Verjährung nicht erheben und am Ende dann doch zahlen.
Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn ich trotz Verjährung gezahlt habe?
Nein. In § 214 Abs. 2 BGB ist ausdrücklich geregelt, dass Schuldner ihr Geld nicht zurückverlangen können, wenn sie in Unkenntnis der Verjährung gezahlt haben. Der Grund: Der Anspruch selbst erlischt durch die Verjährung nicht, er ist nur nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. Der Schuldner ist also berechtigt, die Leistung mit Hinweis auf die Verjährung zu verweigern. Wenn er trotzdem zahlt, ist das Geld jedoch weg.
Was bedeutet "Hemmung der Verjährung"?
Eine Verjährung wird unterbrochen, wenn sie "gehemmt" wird. Sie läuft also danach weiter. Zu einer Hemmung der Verjährung kommt es zum Beispiel durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch. Dann ist die Verjährung gehemmt, bis einer sich weigert, die Verhandlungen fortzusetzen. Die Verjährungsfrist endet dann frühestens drei Monate nach Ende der Verhandlungen, § 203 BGB.
Auch die Einleitung rechtlicher Schritte hemmt nach § 204 BGB die Verjährung. Dazu gehören die Erhebung einer Klage bei Gericht oder ein Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren, die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und der Beginn eines Schiedsverfahrens. In diesen Fällen endet die Hemmung sechs Monate nach der Entscheidung oder der anderweitigen Beendigung des jeweiligen eingeleiteten Verfahrens.
Eine Verjährung kann auch gehemmt sein, weil der Gläubiger durch höhere Gewalt am Eintreiben der Forderung gehindert wird.
Relativ neu ist die Hemmung der Verjährung bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Die Verjährung von Ansprüchen, die auf dieser beruhen, ist per Gesetz bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres der geschädigten Person gehemmt. Falls die geschädigte Person mit Täter/Täterin im gleichen Haushalt lebt, ist die Verjährung gehemmt, bis sie dort ausgezogen ist (§ 208 BGB).
Praxistipp zur Verjährung von Inkassoforderungen
Häufig lohnt sich der Gang zum Anwalt, da dieser in der Regel schnell feststellen kann, ob geltend gemachte Forderungen zu Unrecht erhoben werden bzw. verjährt sind. Banken bzw. Inkassounternehmen sehen in so manchem Fall bereits auf das erste Anschreiben eines Anwalts hin von weiteren Schritten ab und bestätigen teils sogar verbindlich, dass keine Forderungen mehr bestehen. Der richtige Ansprechpartner für Forderungen aus Vertragsverhältnissen ist ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
(Ma)