Gemeinschaft: Keine Abtretung von Mängelrechten gegen Bauträger
Autor: RA FAMuWR FABau-/ArchR Dr. Andreas Ott, Kanzlei Müller Radack, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2012
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2012
Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber aus deren Kaufverträgen wirksam an sich gezogen hat, wird sie nicht Inhaberin dieser Rechte, so dass sie diese nicht an Dritte wie z.B. einzelne Erwerber abtreten kann. Ein dennoch gefasster Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Beschlussfassung, wenn diese auch ohne Abtretung erfolgt wäre.
OLG Stuttgart, Urt. v. 3.7.2012 - 10 U 33/12
Vorinstanz: LG Stuttgart - 12 O 433/08
BGB § 139; WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3, 21 Abs. 3
OLG Stuttgart, Urt. v. 3.7.2012 - 10 U 33/12
Vorinstanz: LG Stuttgart - 12 O 433/08
BGB § 139; WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3, 21 Abs. 3