Was müssen Existenzgründer bei der Gewerbeanmeldung beachten?

02.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Gewerbeanmeldung,Gewerbeerlaubnis,Existenzgründung,Gewerbeamt Viele Formalien sind notwendig, bevor man in die ersehnte Selbstständigkeit starten kann. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Anmeldepflicht prüfen: Jeder, der selbstständig ein Gewerbe betreibt, muss es beim Gewerbeamt anmelden. Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler) brauchen keine Gewerbeanmeldung.

2. Rechtsform und Genehmigungen klären: Je nach Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH etc.) können unterschiedliche Anforderungen gelten. Manche Gewerbe brauchen zusätzliche Erlaubnisse (z. B. Gastronomie, Handwerk).

3. Steuerliche Registrierung: Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt und verlangt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um Steuernummer und Umsatzsteuerpflicht zu klären.
Damit man als Existenzgründer nicht von Anfang an mit Behörden in Konflikt gerät, sollte man vor der Aufnahme seiner Selbständigkeit einige Formalien erledigen. Je nachdem, was Sie genau vorhaben, gibt es unterschiedliche Vorgaben. Die erste wichtige Unterscheidung: Möchten Sie wirklich ein Gewerbe betreiben oder handelt es sich um einen freien Beruf?

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit?


Den Begriff "selbstständig" nutzt man für beide – für Gewerbetreibende und Freiberufler. Allerdings ist der Unterschied zwischen beiden ganz erheblich. Als Gewerbetreibender benötigen Sie in jedem Fall eine Gewerbeanmeldung und in bestimmten Fällen auch eine besondere Gewerbeerlaubnis. Wenn Sie die Freibeträge überschreiten, müssen Sie außerdem Gewerbesteuer bezahlen.
Als Freiberufler dagegen müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Sie müssen sich nur beim Finanzamt anmelden. Es fällt keine Gewerbesteuer an.

Kennzeichen einer freiberuflichen Tätigkeit sind zum Beispiel:

- Sie werden Ihre schöpferische Begabung zur Erbringung ihrer Leistungen nutzen und
- Ihre Dienstleistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbringen.

Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten:

- Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeiten,
- Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Tierarzt, Apotheker, Physiotherapeut,
- Tätigkeit als Anwalt, Notar, Ingenieur, Architekt, Steuerberater,
- Tätigkeit als Journalist, Autor, Fotograf, Dolmetscher, Übersetzer, Künstler.

Alle Tätigkeiten, die nicht freiberuflich sind und nichts mit Land- und Forstwirtschaft zu tun haben, sind gewerblich. Beispiele sind:

- Händler,
- Gastronomie,
- Handwerker,
- Hersteller und Produzenten.

Im Zweifel können Sie einfach das Finanzamt fragen, ob Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler eingestuft werden. Eine nette Frage im Vorfeld erspart späteren Ärger.

Was muss ich vor der Gewerbeanmeldung wissen?


Sie sollten vor der Gewerbeanmeldung prüfen, ob es in Ihrem Fall ausreicht, Ihr Gewerbe anzumelden (= "Gewerbeanzeige") oder ob Sie zusätzlich eine besondere Gewerbeerlaubnis brauchen. Diese ist für bestimmte Berufe vorgeschrieben und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bestimmte Tätigkeiten erfordern auch eine Fachkundeprüfung. Dies lässt sich bei der zuständigen IHK erfragen. Selbstständige Handwerker müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dafür ist die Handwerkskammer zuständig.

Wenn Sie außerhalb einer festen Niederlassung Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten – zum Beispiel Waren an einem Marktstand verkaufen, den Sie auf verschiedenen Märkten oder Veranstaltungen aufbauen? In diesem Fall brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Davon gibt es wieder Ausnahmen, z. B., wenn Sie Ihre Waren nur auf Messen verkaufen oder Versicherungsverträge vermitteln.

Wann benötige ich eine besondere Gewerbeerlaubnis?


Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden will, benötigt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Um eine solche Gewerbeerlaubnis zu bekommen, sind weitere Nachweise nötig, etwa zur Schuldenfreiheit.

Weitere Beispiele für Berufe, für die laut Gewerbeordnung eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, sind das Bewachungsgewerbe, der Betrieb von Spielhallen und die Aufstellung von Spielautomaten sowie das Versteigerungsgewerbe.

Für eine Gewerbeerlaubnis entstehen zusätzliche Kosten. Diese übersteigen diejenigen einer einfachen Gewerbeanmeldung deutlich. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde und können von einigen hundert Euro für Immobilienmakler bis zu unter Umständen 2.000 Euro für Darlehensvermittler reichen.

Verschiedene Berufe dürfen nur mit bestimmten Prüfungen oder Sachkundenachweisen ausgeübt werden. Beispiele dafür sind Apotheker (Erlaubnis nach Apothekengesetz), Fahrlehrer (Erlaubnis nach Fahrlehrergesetz), Gastwirte mit Alkoholausschank (Erlaubnis nach Gaststättengesetz), Personenbeförderung (Personenbeförderungsschein).

Wer sich unsicher ist, welche Erlaubnis er benötigt, kann beim örtlichen Gewerbeamt oder der IHK nachfragen.

Wie melde ich mein Gewerbe an – rein praktisch?


Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, müssen Sie meist einen Termin bei dem Gewerbeamt der Stadt beantragen, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben wollen. So wird Ihr Anliegen auch sofort bearbeitet. Das Gewerbeamt benachrichtigt weitere Stellen, die sich mit Nachfragen an Sie wenden können. Dazu gehören die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt und (etwa bei Gründung einer GmbH) das Amtsgericht. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den jeweils notwendigen Stellen hilft Ihnen, Zeit zu sparen.

Wie funktioniert eine Online-Gewerbeanmeldung?


Sie können Ihr Gewerbe in vielen Gemeinden auch online anmelden. Dazu müssen Sie online einige Formulare ausfüllen und ggf. zusätzliche Unterlagen einreichen. Dann kann es je nach Arbeitsbelastung der Behörde etwas dauern, bis das Gewerbe angemeldet ist. Einige Gemeinden geben auf ihren Internetseiten einen Zeitraum von zwei Wochen an.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?


Dies ist nicht einheitlich geregelt. In Niedersachsen fallen zum Beispiel für eine einfache Gewerbeanmeldung maximal 43 Euro an, in Hamburg 20 Euro, in anderen Bundesländern können es auch mal 70 Euro sein. Ist eine besondere Gewerbeerlaubnis erforderlich, kommen die Kosten dafür hinzu.

Was muss ich zu Finanzamt und Steuern wissen?


Sie müssen als Existenzgründer in jedem Fall das Finanzamt darüber informieren, was Sie vorhaben. Dies passiert mit Hilfe eines Erfassungsbogens, den Sie entweder beim Gewerbeamt ausfüllen und der dann weitergeleitet wird, oder den Sie vom Finanzamt bekommen und dort abgeben können.

Auf dem steuerlichen Erfassungsbogen müssen Sie angeben, wie hoch Ihr voraussichtlicher Umsatz sein wird. Dabei sollten Sie keine leichtfertigen Angaben machen. Denn: Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Einkommenssteuer als Vorauszahlung bezahlen. Deren Höhe richtet sich zunächst nach Ihren Angaben auf dem Erfassungsbogen, später nach den Angaben der letzten Steuererklärung. Ob Sie tatsächlich etwas verdienen, spielt bei dieser Vorauszahlung keine Rolle.

Wenn Sie also voller Stolz auf Ihre Geschäftsidee zu viel angeben, müssen Sie womöglich Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten, die nicht Ihren tatsächlichen Einnahmen entsprechen. Zwar können Sie versuchen, dies nachträglich dem Finanzamt verständlich zu machen und eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zu erreichen. Dazu brauchen Sie aber gute Argumente.

Geben Sie andersherum auf dem Erfassungsbogen zu wenig an, müssen Sie vielleicht mit drastischen Nachzahlungen rechnen, nachdem Sie die erste Steuererklärung abgegeben haben. Dies kann problematisch werden, wenn Sie dafür nicht ausreichend Geld zurückgelegt haben.

Schon vor der Gewerbeanmeldung sollten Sie prüfen, ob Sie künftig umsatzsteuerpflichtig sind. Überlegen Sie sich, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer Gebrauch machen oder darauf verzichten wollen. Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen, werden auch Umsatzsteuer-Vorauszahlungen fällig. Sie können dann aber auch vom Vorsteuerabzug profitieren. Dies lohnt sich bei hohen Investitionen in der Anfangszeit oder hohen laufenden Kosten.

Prüfen Sie außerdem, ob für Sie Gewerbesteuer anfällt. Hier liegt der Freibetrag derzeit bei 24.500 Euro im Jahr. Wenn Ihr jährlicher Gewerbeertrag darunter liegt, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings profitieren vom Freibetrag nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) können ihn nicht in Anspruch nehmen. Keine Gewerbesteuer zahlen Freiberufler und Land- und Forstwirte.

Die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt die jeweilige Gemeinde über ihren Hebesatz. Hier gibt es größere Unterschiede. Oft wird von durchschnittlich 15 Prozent gesprochen.

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen (GmbH, UG), wird zusätzlich noch Körperschaftssteuer fällig.

Brauche ich eine Eintragung im Handelsregister?


Bestimmte Rechtsformen von Unternehmen sind ab ihrer Gründung dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dies gilt insbesondere für:

- Einzelkaufleute,
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG),
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG).

Voraussetzung ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb.

Nicht eintragungspflichtig sind Freiberufler. Kleingewerbetreibende können sich ebenso wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) freiwillig eintragen lassen. Der Vorteil einer Eintragung im Handelsregister ist mehr Ansehen in der Geschäftswelt. Der Nachteil sind diverse zusätzliche Pflichten, etwa Bilanzerstellung mit Jahresabschluss und Inventur.

Näheres zur GmbH-Gründung erfahren Sie hier:
GmbH-Gründung – Wie ist der Ablauf und welche Rechte und Pflichten habe ich als Gründer?

Bin ich als Existenzgründer Pflichtmitglied in irgendwelchen Organisationen?


Wer ein Gewerbe anmeldet, wird sofort zum Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer. Handwerker sind Pflichtmitglieder der Handwerkskammer. Für beide fallen Mitgliedsbeiträge an. Allerdings können Mitglieder auch auf Informations- und Beratungsangebote der Kammern zugreifen. Kündigen kann man die IHK-Mitgliedschaft nicht.

Für Kleingewerbetreibende betragen die IHK-Beiträge zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind es mindestens 150 bis 300 Euro im Jahr. Dies ist ein Grundbetrag. Hinzu kommt eine Umlage abhängig von der Leistungsstärke des Unternehmens.

Vom IHK-Beitrag befreit sind kleine Unternehmen ohne Handelsregistereintrag, deren Jahresertrag unter 5.200 Euro beträgt, sowie Existenzgründer ohne Handelsregistereintrag in den ersten zwei Jahren (Grundbeitrag) bzw. den ersten vier Jahren (Umlage), sofern ihr Jahresertrag nicht über 25.000 Euro liegt.

Wann wird mein Gewerbe zwangsweise abgemeldet?


Melden Sie ein Gewerbe an, das Sie dann in Wirklichkeit gar nicht betreiben, müssen Sie mit einer Zwangsabmeldung durch das Gewerbeamt rechnen. Dafür werden Ihnen Gebühren berechnet. Eine Zwangsabmeldung kann auch andere unangenehme Folgen haben.

Beispiel: Ein Existenzgründer wollte 2015 ein Hotel in Halle eröffnen. Er meldete ein Gewerbe an. Danach stellte sich heraus, dass der Eigentümer des Hotelgebäudes dieses trotz Pachtvertrag inzwischen einem anderen Interessenten überlassen hatte. Es folgte ein Rechtsstreit zwischen dem verhinderten Hotelbetreiber und dem Vermieter.

Inzwischen stellte das Gewerbeamt fest, dass der Mann gar kein Hotel betrieb. Es folgte die Zwangsabmeldung seines Gewerbes. Dafür stellte ihm die Behörde 60 Euro Gebühren in Rechnung. Der Gründer legte Widerspruch ein und verwies darauf, dass der tatsächliche Mieter erfolgreich ein Gewerbe angemeldet habe.

Er kam damit jedoch vor dem Verwaltungsgericht Halle nicht durch: Entscheidend sei allein, dass er selbst tatsächlich im Augenblick kein Hotelgewerbe betreibe (Urteil vom 14.8.2019, Az. 3 A 230/18).

Eine solche Zwangsabmeldung kann weitere Probleme auslösen. So wäre zum Beispiel auch die Vorsteuer für getätigte Investitionen zurückzuzahlen, die das Finanzamt Ihnen bereits gutgeschrieben hat.

Praxistipp zur Gewerbeanmeldung?


Möchten Sie ein Gewerbe anmelden? Dann kann Ihnen ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht viele Fragen beantworten, etwa über die sinnvollste Rechtsform für Ihr Unternehmen oder über die Namensgebung. Er kann Ihnen zum Beispiel auch beim Gesellschaftsvertrag helfen. Für Gründer ist meist auch eine steuerliche Beratung sinnvoll.

(Ma)


 Ulf Matzen
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