Handy in der Schule: Erlaubt oder nicht?
21.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Schulregeln: Schulen können in ihrer Hausordnung die Handynutzung ganz oder teilweise verbieten.
2. Konsequenzen bei Verstößen: Bei Regelverstößen darf das Handy vom Lehrer bzw. der Schule vorübergehend eingezogen werden – in aller Regel nur bis zum Unterrichtsende.
3. Prüfungen: Haben Schüler während einer Prüfung ein Handy dabei, kann die Arbeit mit "ungenügend" bewertet werden. Erforderlich ist ein vorheriger Hinweis seitens der Schule darauf.
1. Schulregeln: Schulen können in ihrer Hausordnung die Handynutzung ganz oder teilweise verbieten.
2. Konsequenzen bei Verstößen: Bei Regelverstößen darf das Handy vom Lehrer bzw. der Schule vorübergehend eingezogen werden – in aller Regel nur bis zum Unterrichtsende.
3. Prüfungen: Haben Schüler während einer Prüfung ein Handy dabei, kann die Arbeit mit "ungenügend" bewertet werden. Erforderlich ist ein vorheriger Hinweis seitens der Schule darauf.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was sagt das Gesetz zum Handy in der Schule? Was spricht für das Handy in der Schule? Was gilt in Bayern für die Handynutzung in Schulen? Update vom 21.3.2025: Hessen verbietet Handy-Nutzung an Schulen Berlin: Darf ein Lehrer das Handy beschlagnahmen? Wie lange darf die Schule ein Handy einbehalten? Ist ein Smartphone in der Prüfung erlaubt? Dürfen Schüler mit dem Handy Bilder von Lehrern machen? Praxistipp zum Handy in der Schule Näheres zum letzteren Thema finden Sie hier:
Mobbing in der Schule – was kann man dagegen tun?
Was sagt das Gesetz zum Handy in der Schule?
Manche Lehrkraft würde Mobiltelefone am liebsten gleich ganz aus der Schule verbannen. Aber: Aufgrund des deutschen Föderalismus erlässt im Bereich Schule jedes der 16 Bundesländer seine eigenen Gesetze. Dabei haben fast sämtliche Bundesländer auf ein allgemeines Handyverbot in der Schule verzichtet. Prinzipiell muss jede Schule selbst entscheiden, wie sie mit der Handynutzung umgeht. Viele Schulen machen es zur Auflage, dass Handys auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein müssen. Die meisten Schulgesetze enthalten auch Regelungen, nach denen generell Gegenstände von Schülern vorübergehend eingezogen werden können, wenn mit diesen der Schulbetrieb gestört wird. Dazu gehören auch Handys.
Was spricht für das Handy in der Schule?
In Berlin hatten im Jahr 2018 CDU-Politiker angeregt, Handys an Schulen grundsätzlich zu verbieten und die Geräte beim Betreten des Schulgeländes einzusammeln. Zu dieser Idee gab es jedoch Widerstand von Lehrern und Schülern. So entlaste es die Schule, wenn die Schüler bei einem Unterrichtsausfall selbst ihre Eltern anrufen könnten. Auch könnten die Schüler keine Medienkompetenz erlernen, wenn man die Existenz von Smartphones in der Schule komplett ignoriere. Denn diese gehörten zum modernen Lebensalltag nun mal dazu.
Geblieben ist es bei unterschiedlichen Regeln der jeweiligen Schulen, die von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossen werden. In einigen Schulen wird zum Beispiel die Nutzung von Handys bzw. Smartphones im Unterricht untersagt, diese müssen ausgeschaltet in der Tasche bleiben. Bei unerlaubter Nutzung werden die Geräte weggenommen und können nach Unterrichtsende am jeweiligen Tag im Sekretariat wieder abgeholt werden - bei "Wiederholungstätern" oft erst am nächsten Tag oder durch die Eltern. Manche Schulen verbieten die Nutzung von Smartphones abhängig von der Klassenstufe auch generell auf dem Schulgelände und erlauben sie nur den älteren Schülern zumindest in den Pausen. Aber: Eine gezielte Einbindung der Geräte in den Unterricht ist jedoch meist möglich und vorgesehen. Inwieweit sie stattfindet, dürfte wohl den einzelnen Lehrkräften überlassen sein.
Was gilt in Bayern für die Handynutzung in Schulen?
Bisher findet sich eine besonders harte Regelung in Bayern. Das dortige Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gibt in § 56 Abs. 5 landesweit vor, dass alle Handys und anderen Mobilgeräte, soweit sie nicht für den Unterricht verwendet werden, auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben müssen. Ausnahmen können von Lehrern erlaubt werden. Sofern sich Schüler nicht an das Verbot halten, kann das Handy „vorübergehend einbehalten werden.“
Update vom 21.3.2025: Hessen verbietet Handy-Nutzung an Schulen
Das Bundesland Hessen will durch eine Änderung seines Schulgesetzes die Nutzung von Handys an Schulen nach den Sommerferien 2025 verbieten. Gelten soll das Verbot im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände. Dabei wird die Nutzung der Smartphones untersagt, aber nicht das Bei-sich-tragen. Schülern, die dagegen verstoßen, sollen die Lehrer das Handy abnehmen und es bei Schulschluss am jeweiligen Tag wieder aushändigen. So soll gewährleistet werden, dass die Schüler weiter ihre digitalen Bustickets nutzen können. Ausnahmen sind geplant zum Beispiel für Notfälle, in begründeten Einzelfällen oder für die vom Lehrer freigegebene Nutzung als Teil des Unterrichts. Für ältere Schüler sollen die Schulen selbst Ausnahmen festlegen können, etwa eine Erlaubnis, zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Bereichen des Gebäudes ihr Handy zu nutzen. Keine Sonderbereiche wird es an Grundschulen geben. Der hessische Bildungsminister betonte gerade mit Blick auf jüngere Kinder, dass diese in der Schule auch soziales miteinander umgehen lernen sollten. Dies könne nicht durch permanente Online-Präsenz ersetzt werden.
Berlin: Darf ein Lehrer das Handy beschlagnahmen?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Lehrkräfte ein Smartphone auch über das Wochenende einbehalten dürfen.
Im konkreten Fall hatte ein Schüler der neunten Klasse einer Sekundarschule in Berlin freitags während des Unterrichtes auf seinem Smartphone herumgedaddelt und damit den Unterricht gestört. Schließlich kassierte der Klassenlehrer das Gerät ein. Der stellvertretende Schulleiter behielt es sogar noch über das Wochenende unter Verschluss. Am darauffolgenden Montag konnte die Mutter des Schülers das Handy im Sekretariat abholen.
Die Eltern waren mit dieser Erziehungsmaßnahme – um eine solche handelt es sich nämlich in der Sprache der Schulgesetze – so gar nicht einverstanden. Sie meinten, dass ihr Sohn durch die Einziehung des Handys gedemütigt worden sei. Sie klagten vor Gericht, um feststellen zu lassen, dass das Vorgehen der Schule rechtswidrig gewesen sei.
Wie lange darf die Schule ein Handy einbehalten?
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage als unzulässig ab. Da der Schüler die Schule inzwischen verlassen hatte, bestand keine Wiederholungsgefahr. Selbst, wenn man eine Diskriminierung annehmen wolle, könne diese keine Wirkungen mehr entfalten.
Auch habe hier kein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Schülers vorgelegen. Die fehlende Gebrauchsmöglichkeit eines Smartphones über das Wochenende sei kein Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht. Eine "plötzliche Unerreichbarkeit" per Smartphone stelle in der heutigen Zeit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundrechte dar (Urteil vom 4.4.2017, Az. 3 K 797.15).
Ist ein Smartphone in der Prüfung erlaubt?
Eine andere Gerichtsentscheidung besagt: Wenn ein Schüler in einer Prüfung ein Handy dabeihat (auch nur in der Tasche) kann die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet werden. Allerdings müssen die Schüler zuvor klipp und klar auf diese Folge hingewiesen worden sein. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe fällte dieses Urteil im Zusammenhang mit einem Fall an einer Berufsschule (Urteil vom 29.6.2011, Az. 7 K 3433/10).
Dürfen Schüler mit dem Handy Bilder von Lehrern machen?
Hier besteht die gleiche Rechtslage wie außerhalb der Schule: Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Daher darf ein Foto oder Video von einer Person nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht, also auch nicht auf Sozialen Medien hochgeladen werden.
Schülern droht hier eine Unterlassungsklage, die teuer werden kann. Auch handelt es sich nach § 33 Kunsturheberrechtsgesetz um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag des Geschädigten.
Außerdem drohen auch disziplinarische Konsequenzen innerhalb der Schule. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärte die Entscheidung einer Schule für rechtmäßig, einen Schüler in eine andere Klasse zu setzen. Dieser hatte auf Facebook ein Video hochgeladen, das einen Wutanfall seiner Lehrerin zeigte (Beschluss vom 17.09.2014, Az. 19 B 985/14).
Praxistipp zum Handy in der Schule
Beim Thema Handy haben Schulen einen großen Gestaltungsspielraum. Wer gerichtliche Schritte gegen schulische Maßnahmen erwägt, sollte immer bedenken, dass hier vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden muss. Verfahren vor einem Verwaltungsgericht dauern jedoch bis zu ihrem Abschluss in der Regel recht lange und können Jahre in Anspruch nehmen. Wenn das Kind bis dahin gar nicht mehr auf der Schule ist, ist meist auch das Rechtsschutzinteresse der Kläger entfallen, und das Gericht wird die Klage ohne genauere Prüfung als unzulässig abweisen.
Bei rechtlichen Streitigkeiten mit der Schule kann ein auf das Verwaltungsrecht und insbesondere auf das Schulrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen mit Rat und Vertretung vor Gericht zur Seite stehen.
(Bu)