Hans. OLG Hamburg, Beschl. 26.5.2020 - 12 WF 52/20
Getrenntleben trotz weiterhin angemeldeter Bedarfsgemeinschaft
Autor: RiAG a.D. Ralph Neumann, Brühl
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2021
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2021
Zwar kann ein Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft ein Indiz sein, das für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft und gegen ein Getrenntleben der Ehegatten spricht. Dieses Indiz kann jedoch durch einen substantiierten Tatsachenvortrag widerlegt werden.
BGB § 1567; ZPO § 114
BGB § 1567; ZPO § 114