Kostenlose Ersteinschätzung nach einer Flugverspätung – Ihre Entschädigung bei Flugverspätungen
15.06.2018, Autor: Herr Vincent Aydin / Lesedauer ca. 1 Min. (65 mal gelesen)
Ihr Flug hatte Verspätung? Dann lohnt es sich die Umstände der Verspätung genau unter die Lupe zu nehmen. In den meisten Fällen ist die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich. In diesem Fall erhalten Sie bis zu 600,00 € als Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach Entfernung zwischen dem Abflugs- und dem Ankunftsort sowie nach der Dauer der Verspätung.
Bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1.500 Kilometern und einer Verspätung von mehr als drei Stunden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 250,00 €.
Bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern und einer Verspätung von mehr als drei Stunden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 400,00 €.
Bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern und einer Verspätung von mehr als drei Stunden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 600,00 €.
Zu beachten ist jedoch, dass bei Flügen innerhalb der EU die Entschädigung nie höher ist als 400,00 € auch wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.
Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung 261/2004 immer dann zahlen, wenn sie für die Verspätung verantwortlich ist.
In Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. einem Vulkanausbruch und der dadurch entstehenden Aschewolke ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit.
Auch im Fall von Streiks und einer damit verbundenen Verspätung gibt es keine Entschädigung für den Fluggast. Dies gilt jedoch nicht bei sogenannten wilden Streiks, daher lohnt es sich immer die Umstände der Verspätung zu untersuchen.
Gern überprüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Sie auf Grund einer Flugverspätung einen Entschädigungsanspruch haben.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach Entfernung zwischen dem Abflugs- und dem Ankunftsort sowie nach der Dauer der Verspätung.
Bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1.500 Kilometern und einer Verspätung von mehr als drei Stunden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 250,00 €.
Bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern und einer Verspätung von mehr als drei Stunden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 400,00 €.
Bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern und einer Verspätung von mehr als drei Stunden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 600,00 €.
Zu beachten ist jedoch, dass bei Flügen innerhalb der EU die Entschädigung nie höher ist als 400,00 € auch wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.
Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung 261/2004 immer dann zahlen, wenn sie für die Verspätung verantwortlich ist.
In Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. einem Vulkanausbruch und der dadurch entstehenden Aschewolke ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit.
Auch im Fall von Streiks und einer damit verbundenen Verspätung gibt es keine Entschädigung für den Fluggast. Dies gilt jedoch nicht bei sogenannten wilden Streiks, daher lohnt es sich immer die Umstände der Verspätung zu untersuchen.
Gern überprüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Sie auf Grund einer Flugverspätung einen Entschädigungsanspruch haben.