Rechtsberatung mit kostenloser Ersteinschätzung nach einem Verkehrsunfall
15.08.2018, Autor: Herr Vincent Aydin / Lesedauer ca. 1 Min. (170 mal gelesen)
Täglich kommt es auf unseren Straßen zu Verkehrsunfällen. Zumeist handelt es sich zum Glück um reine Sachschäden. Nachfolgend möchten wir erklären, wie Sie nach einem Verkehrsunfall Ihre Rechte vollständig durchsetzen können.
Erster Schritt nach einem Verkehrsunfall
Im Falle eines Verkehrsunfalls sollte in jedem Fall die Polizei eingeschaltet werden. Auch wenn der Unfallgegner sein Verschulden zugibt, sollte die Polizei gerufen werden, da es leider sehr oft vorkommt, dass sich derjenige später nicht mehr daran erinnern möchte, dass er die Schuld am Unfallort bereits eingestanden hat. Sollte dennoch mal das Abwarten auf die Polizei nicht möglich seien, lassen Sie sich das Schuldanerkenntnis des Unfallgegners in jedem Fall schriftlich geben.
Das Sachverständigengutachten
Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffern zu können, müssen Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen. Es ist sinnvoll schon zuvor mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, damit schon vor Beauftragung des Gutachters eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen werden kann. Kommt der Anwalt zu dem Ergebnis, dass Erfolgsaussichten bestehen, wird der Gutachter beauftragt.
Die Schadensmeldung bei der Versicherung
Anhand des Sachverständigengutachtens kann der Rechtsanwalt den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Da es gängige Praxis der Versicherungen ist, die Gutachten zu überprüfen und die Schadenssumme zu kürzen, ist es sinnvoll, die Schadensmeldung von einem Anwalt durchführen zu lassen, damit dieser auf Kürzungen der Versicherung entsprechend reagieren kann.
Die Rechtsanwaltskosten
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach der Höhe des entstandenen Schadens. Das Erfreuliche ist, dass diese im Falle des entsprechenden Verschuldens ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners zu zahlen sind.
Ersteinschätzung und Beratung
Im Falle eines Verkehrsunfalls erhalten Sie von uns gern eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage. Selbstverständlich vertreten wir Sie, für den Fall das Erfolgsaussichten bestehen, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Erster Schritt nach einem Verkehrsunfall
Im Falle eines Verkehrsunfalls sollte in jedem Fall die Polizei eingeschaltet werden. Auch wenn der Unfallgegner sein Verschulden zugibt, sollte die Polizei gerufen werden, da es leider sehr oft vorkommt, dass sich derjenige später nicht mehr daran erinnern möchte, dass er die Schuld am Unfallort bereits eingestanden hat. Sollte dennoch mal das Abwarten auf die Polizei nicht möglich seien, lassen Sie sich das Schuldanerkenntnis des Unfallgegners in jedem Fall schriftlich geben.
Das Sachverständigengutachten
Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffern zu können, müssen Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen. Es ist sinnvoll schon zuvor mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, damit schon vor Beauftragung des Gutachters eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen werden kann. Kommt der Anwalt zu dem Ergebnis, dass Erfolgsaussichten bestehen, wird der Gutachter beauftragt.
Die Schadensmeldung bei der Versicherung
Anhand des Sachverständigengutachtens kann der Rechtsanwalt den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Da es gängige Praxis der Versicherungen ist, die Gutachten zu überprüfen und die Schadenssumme zu kürzen, ist es sinnvoll, die Schadensmeldung von einem Anwalt durchführen zu lassen, damit dieser auf Kürzungen der Versicherung entsprechend reagieren kann.
Die Rechtsanwaltskosten
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach der Höhe des entstandenen Schadens. Das Erfreuliche ist, dass diese im Falle des entsprechenden Verschuldens ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners zu zahlen sind.
Ersteinschätzung und Beratung
Im Falle eines Verkehrsunfalls erhalten Sie von uns gern eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage. Selbstverständlich vertreten wir Sie, für den Fall das Erfolgsaussichten bestehen, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.