Krankheitsbedingte Verletzung der Ausbildungsobliegenheit
Autor: RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kierstein, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2015
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2015
Ein Kind, das aus krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage ist, seiner Erkrankung gegenzusteuern sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Ausbildungsfähigkeit zu ergreifen, behält trotz Verletzung seiner Ausbildungsobliegenheit seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt und muss auch sonst keine unterhaltsrechtlichen Nachteile befürchten.
KG, Beschl. v. 10.6.2015 - 13 UF 12/15
Vorinstanz: AG Pankow/Weißensee, Beschl. v. 11.12.2014 - 21 F 3893/13
BGB § 1610 Abs. 2
KG, Beschl. v. 10.6.2015 - 13 UF 12/15
Vorinstanz: AG Pankow/Weißensee, Beschl. v. 11.12.2014 - 21 F 3893/13
BGB § 1610 Abs. 2