Lebensversicherung und Covid - es wird interessant!
02.02.2022, Autor: Herr Thomas Schulte / Lesedauer ca. 1 Min. (949 mal gelesen)
Neulich war über einen Versicherungsfall aus Frankreich zu lesen. Nachgewiesen starb ein reicher älterer Mann an der Covid-Impfung. Nunmehr ging es um die Auszahlungen der Lebensversicherungen, es ging um Millionen.
Neulich war über einen Versicherungsfall aus Frankreich zu lesen. Nachgewiesen starb ein reicher älterer Mann an der Covid-Impfung. Nunmehr ging es um die Auszahlungen der Lebensversicherungen, es ging um Millionen.
Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Auszahlung, da die Einnahme von experimentellen Medikamenten, Behandlungen usw. nach den Versicherungsverträgen ein Ausschlusskriterium darstellt. Die vermeintlichen Anspruchsinhaber verklagten die Versicherung, haben aber den Prozess verloren. Unter anderem stellte das Gericht fest: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher sein Tod."
Im Prinzip wurde die Parallele zum Selbstmord gezogen, Zahlungen nach Selbstmord sind in Lebensversicherungsverträgen regelmäßig ausgeschlossen.
Ich bin gespannt, wie es in Deutschland weitergeht. Möglicherweise haben die Versicherer Angst vor der Politik, zahlen lieber als einen solchen Skandal aufzumachen. Möglicherweise werden die Zahlungen dann auf andere Art und Weise wieder kompensiert.
Bleiben Sie wachsam, beschützen sie ihre Familie.
Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Neulich war über einen Versicherungsfall aus Frankreich zu lesen. Nachgewiesen starb ein reicher älterer Mann an der Covid-Impfung. Nunmehr ging es um die Auszahlungen der Lebensversicherungen, es ging um Millionen.
Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Auszahlung, da die Einnahme von experimentellen Medikamenten, Behandlungen usw. nach den Versicherungsverträgen ein Ausschlusskriterium darstellt. Die vermeintlichen Anspruchsinhaber verklagten die Versicherung, haben aber den Prozess verloren. Unter anderem stellte das Gericht fest: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher sein Tod."
Im Prinzip wurde die Parallele zum Selbstmord gezogen, Zahlungen nach Selbstmord sind in Lebensversicherungsverträgen regelmäßig ausgeschlossen.
Ich bin gespannt, wie es in Deutschland weitergeht. Möglicherweise haben die Versicherer Angst vor der Politik, zahlen lieber als einen solchen Skandal aufzumachen. Möglicherweise werden die Zahlungen dann auf andere Art und Weise wieder kompensiert.
Bleiben Sie wachsam, beschützen sie ihre Familie.
Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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