LG Berlin 21.12.2021 - 65 S 139/21
Zahlungsverzug: Auch die rechtzeitige Mietzahlung auf ein „falsches“ Vermieterkonto ist wirksam
Autor: RA FAMuWR Kai-Uwe Agatsy, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2022
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2022
Die Zahlungen auf ein dem Mieter bekanntes Konto wirken schuldbefreiend, wenn dem Mieter der rechtzeitige Zahlungseingang beim Vermieter zuzurechnen ist. Der Mieter trägt das Beschaffungsrisiko des Zahlungseingangs. Den Vermieter trifft eine Mitwirkungspflicht zur Gewährleistung des korrekten Zahlungseingangs.
WEG §§ 543, 569
WEG §§ 543, 569