LG Berlin, Urt. 17.6.2021 - 67 S 17/21
Mangel: Besorgnis eines gesundheitsgefährdenden Legionellenbefalls
Autor: RA FAMuWR Kai-Uwe Agatsy, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2021
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2021
Ein Legionellenbefall an der Trinkwasserversorgungsanlage ist ein erheblicher Mangel. Ausreichend ist bereits die sich aus dem Überschreiten des Maßnahmewertes ergebende Besorgnis legionellenbedingter Gesundheitsgefahren. Die Gefahrbesorgnis entfällt nicht, wenn der Mieter wegen der zu besorgenden Gesundheitsgefahren nachvollziehbar entwarnt wurde.
BGB §§ 536 Abs. 1, 536c, 535 Abs. 1 S. 2, 812 Abs. 1 S. 1 Var.1; TrinkwV §§ 2, 16 Abs. 7 Anl. 3 Teil II
BGB §§ 536 Abs. 1, 536c, 535 Abs. 1 S. 2, 812 Abs. 1 S. 1 Var.1; TrinkwV §§ 2, 16 Abs. 7 Anl. 3 Teil II